Rechtspolitisches Kolloquium: "Patientenverfügung und Sterbehilfe"

Sterbehilfe und Patientenverfügung sind beides Themen, die über Staaten  und Nationen hinweg diskutiert werden. Das rechtspolitische Kolloquium des Instituts für Rechtspolitik an der Universität Trier befasst sich  mit diesen Themen am Montag, 17. November 2008, um 18:00 Uhr (Hörsaal 7, C-Gebäude). Veranstalter des Kolloqiums sind Prof. Dr. Bernd von Hoffmann und Prof. Dr. Gerhard Robbers.
 
Jeweils ein deutscher und ein luxemburgischer Experte befasst sich mit dem Thema der Sterbehilfe in seinem Land. Der Direktor des kriminologischen Seminars der Universität Bonn, Prof. Dr. Torsten Verrel, spricht zum Thema "Ist das Sterben normierbar - Anmerkungen zur Entwicklung und zum Stand der Sterbehilfediskussion". Den zweiten Vortrag hält der luxemburgische Rechtsanwalt Dr. Patrick Kinsch zum Thema "Der luxemburgische Gesetzesvorschlag zur Sterbehilfe".

In seinem Vortrag befasst sich Prof. Torsten Verrel mit der Notwendigkeit einer rechtlichen Regelung der Sterbehilfe, die in Deutschland seit mehr als 20 Jahren diskutiert wird. Nach der anfänglichen Überzeugung von der Regulierungskraft der Strafrechtsprechung sowie des ärztlichen Standesrechts und der zwischenzeitlichen Hoffnung auf eine zivilrechtliche Entschärfung der Entscheidungskonflikte, ist die Rechtsunsicherheit heute größer denn je. Der Vortrag zeigt die Gründe für diese Entwicklung, aber auch die Möglichkeiten auf, wie der Bereich zulässiger Sterbehilfe im Strafrecht ohne Verlust an Einzelfallgerechtigkeit klargestellt werden kann.

Rechtsanwalt Dr. Patrick Kinsch spricht über den luxemburgischen Gesetzesvorschlag zur Sterbehilfe. Anfang 2008 hat das luxemburgische Parlament mit knapper Mehrheit einem, von zwei Abgeordneten eingebrachten, Gesetzesvorschlag "über das Recht, in Würde zu sterben (durch Euthanasie und Beihilfe zur Selbsttötung)" - 'Proposition de loi sur le droit de mourir en dignité (par l'euthanasie et l'assistance au suicide)' - zugestimmt. Da der Staatsrat die Entbindung von der zweiten Abstimmung verweigert hat, muss über das Gesetz noch einmal abgestimmt werden; dies wird wohl erst 2009 geschehen. Der Gesetzesvorschlag findet seine Inspiration in Belgien und in den Niederlanden und erklärt ärztliche Euthanasie und ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung dann für straffrei, wenn der Patient unheilbar erkrankt ist, er ständigem und unerträglichem physischen oder psychischen Leiden ausgesetzt ist und er den ausdrücklichen Wunsch zu sterben ausgedrückt hat. Einer Meinungsumfrage zufolge hat der Vorschlag breite Unterstützung in der Öffentlichkeit.