Fünfundzwanzig Jahre Juristenausbildung in Trier

Das Fach Rechtswissenschaft an der Universität Trier feiert sein 25 jähriges Bestehen. Seit Oktober 1975 bietet sich in Trier nach einer Unterbrechung von fast 200 Jahren erneut die Möglichkeit für ein Studium der Rechte. Der Aufbau des Faches verlief langsam: Erst nach mehr als zehn Jahren war die heutige Anzahl von achtzehn Professuren erreicht. Das hohe Forschungsniveau zeigen die heute bestehenden Institute und Forschungsstellen.

 

Die Fakultät blickt heute auf ihre Geschichte zurück. Sie begann 1975 mit einem einstufigen Modellversuch, der zwar sehr erfolgreich war, aber später wegen Änderung der bundesgesetzlichen Vorschriften zum herkömmlichen zweistufigen Ausbildungsgang über ging. Seither haben mehr als 3000 in Trier eingeschriebene Studierende innerhalb des Landes das Staatsexamen bestanden, weitere haben ihr Studium in anderen Bundesländern abgeschlossen.

 

Im Rahmen eines Studiums für ausländische Studenten hat die Fakultät rund 180mal den Titel eines Magisters der Rechte (LL.M.) verleihen können. 270 Kandidaten haben den Doktortitel erworben. Eine Reihe der hier Habilitierten oder Promovierten sind inzwischen an klassischen deutschen und an ausländischen Universitäten bis nach Korea und Taiwan tätig.

 

Ein besonderes Anliegen der Fakultät ist die Einführung ihrer Studierenden in ausländische Rechtssysteme. Seit 1989 haben mehr als 1600 Studierende unter der Anleitung hochquali-fizierter Lehrbeauftragter aus den jeweiligen Ländern erfolgreich eine zusätzliche Ausbildung im angloamerikanischen, franzö-sischen, spanischen, italienischen, portugie-sischen oder japanischen Recht abgeschlossen.

 

Die Juristenausbildung in Trier reicht weit über das letzte Vierteljahrhundert hinaus. Ein kaiserliches Edikt aus dem Jahr 376 beweist, daß schon in der römischen Kaiserstadt eine Hohe Schule bestand, die auf leitende Ämter der spätrömischen Verwaltung vorbereitete und deren Arbeit auch Eingang in das Corpus Juris Justinians fand. In der späten Karolingerzeit wurde an den Kloster- und Domschulen Triers Recht gelehrt. 906 wurde hier ein für den deutschen Sprachraum maßgebliches kanonistisches Handbuch erarbeitet.

 

Mit der Universitätsgründung im Jahre 1455/1473 wurde die Juristenausbildung wieder aufgenommen. Die juristische Fakultät erlebte seitdem Höhen und Tiefen: Besonderes Aufsehen erregten die Schriften ihrer Professoren Hontheim und Neller im sogenannten Febronius-Streit um eine Verselbständigung der deutschen Kirche gegenüber Rom (1763). Die Schließung der Universität durch Napoleon im Jahre 1798, mit der auch die rechtswissenschaftliche Ausbildung in Trier ihr vorzeitiges Ende nahm, traf die Fakultät in einer Reformphase, die der letzte Kurfürst eingeleitet hatte. Die beiden letzten Professoren des Öffentlichen Rechts in Trier, Werner und Faßbender, wurden in den Reichshofrat berufen, ein Vorläufer des Bundesverfassungsgerichts. Zwei ehemalige Trierer Professoren des öffentlichen Rechts sind heute am Bundesverfassungsgericht tätig.

 

Eine Parallele besteht auch darin, daß die alte juristische Fakultät bei ihrer Schließung zwei Lehrstühle für Zivilrecht, einen für Kanonisches Recht, der auch das Strafrecht zu lehren hatte und einen für Öffentliches Recht und Geschichte hatte und daß 1975 die Juristenausbildung in Trier wieder von vier Professoren - exakt zwei Zivilrechtlern, einem Strafrechtler und einem Öffentlichrechtler -aufgenommen wurde.