13. Wasserwirtschaftsrechtlicher Gesprächskreis:

„Wasserrechtliches Bewirtschaftungsermessen und Naturschutz“

Das Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht der Universität Trier veranstaltet am Donnerstag, 2. Juli 2009, um 16:00 Uhr, im Aquatorium der RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH (Moritzstr. 16-22, 45476 Mülheim an der Ruhr), den 13. Wasserwirtschaftsrechtlichen Gesprächskreis zum Thema „Wasserrechtliches Bewirtschaftungsermessen und Naturschutz“. Referent ist Prof. Dr. Michael Reinhard, LL.M, Direktor des ausrichtenden Instituts.

Wasserbehördliche Entscheidungen stehen zunehmend unter dem Eindruck anspruchsvoller naturschutzrechtlicher Anforderungen des Lebensraum- und Artenschutzes. Das wasserrechtliche Bewirtschaftungsermessen, das infolge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bereits einem tiefgreifenden inhaltlichen und strukturellen Wandel unterworfen ist, stößt so zusätzlich an die rechtlich verbindlichen Grenzen des Naturschutzrechts. Dessen Verhältnis zum Wasserrecht ist jedoch sowohl auf europäischer als auch auf deutscher Ebene in weiten Teilen noch unzureichend geklärt. Vielmehr werden die beiden Materien vielfach nur als separate Teilbereiche des Umweltverwaltungsrechts mit unterschiedlichem Regelungsgegenstand wahrgenommen. Aussagefähige Kollisionsnormen fehlen. In der Bewirtschaftungsentscheidung allerdings wird eine Auseinandersetzung mit den rechtlichen Grenzziehungen unerlässlich.

Das Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht wurde im Sommersemester 2006 als wissenschaftliche Einrichtung des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität Trier errichtet. Es wird ausschließlich von einem heterogen zusammengesetzten gemeinnützigen Förderverein getragen.

Die Forschungsgebiete erstrecken sich auf das gesamte deutsche und europäische Wasserwirtschaftsrecht mit seinen drei Säulen der Benutzungsordnung für die Gewässer, des ökologischen Gewässerschutzes und der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Das Institut ist unabhängig und vereint in seiner Arbeit den rechtswissenschaftlichen Ansatz mit den Maximen der Interdisziplinarität und Praxisbezogenheit.

Anmeldungen werden erbeten an:
Prof. Dr. Michael Reinhardt, LL.M.
Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht
Universität Trier, Campus I
54286 Trier
Tel. 0651/201-2578 oder 2579
Fax: 0651/201-2580
E-Mail: <link>reinharm@uni-trier.de
Homepage: <link http: www.wasserrecht.uni-trier.de>www.wasserrecht.uni-trier.de