Wiedereinstiegsstipendien für Wissenschaftlerinnen

Frauen mit einem qualifizierten Hochschulabschluss oder einer Promotion, die ihre wissenschaftliche Tätigkeit wegen Erziehungs- oder Betreuungsauf-gaben für maximal fünf Jahre oder einer mindestens fünfjährigen qualifizier-ten Berufstätigkeit unterbrochen haben, können sich um ein Stipendium zum Wiedereinstieg mit dem Ziel der Weiterqualifizierung für eine Professur bzw. des Abschlusses der Promotion bewerben.

Formloser Antrag mit Exposé, Lebenslauf, Zeugnissen und zwei Gutachten über die Frauenbeauftragte an den Präsidenten der Universität Trier. Weitere Auskünfte und Beratung zur Antragstellung: Frauenbüro, Drittmittelgebäu-de, Raum 38 und 51, Tel 201- 3196/7 und 3257 sowie per E-Mail <link>frauenbuero@uni-trier.de

Nächster Antragstermin beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Ju-gend und Kultur, Mainz: 1. Februar 2010.

Abgabe des Antrages bis spätestens 15. Januar 2010 im Frauenbüro der Universität Trier