Trierer Wasserwirtschaftsrechtstag 2010

Das WHG 2010 - Weichenstellung oder Interimslösung?

Das Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht an der Universität Trier veranstaltet am Mittwoch, 10. März 2010, 10 bis 16:30 Uhr, den 2. Trierer Wasserwirtschaftsrechtstag. Veranstaltungsort ist die Promotionsaula des Bischöflichen Priesterseminars der Theologischen Fakultät Trier (Jesuitenstraße 13, Trier).

Nach dem Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31. Juli 2009 wird am 1. März 2010 auf den Tag genau 50 Jahre nach dem Inkrafttreten des Wasserhaushaltsgesetzes ein grundlegend neu gestaltetes Wassergesetz des Bundes in Geltung gesetzt. Als Folge der Föderalismusreform 2006 liegt damit erstmals in der deutschen Wasserrechtsgeschichte eine bundeseinheitliche Vollregelung des Wasserhaushaltsrechts vor. Allerdings ist das neue Recht mit nicht nur geringfügigen Hypotheken und Unsicherheiten belastet, die seine Einordnung, Auslegung und Anwendung maßgeblich bestimmen. Als politisch „zweitbeste“ Lösung nach dem eigentlich beabsichtigten und einmal mehr gescheiterten Umweltgesetzbuch steht es naturgemäß unter dem latenten Vorbehalt neuerlicher Anläufe einer umweltrechtlichen Gesamtkodifikation. Zudem wird mit dem Gesetz erstmals das neue Konstrukt der Abweichungsgesetzgebungskompetenz der Länder nach Art. 72 Abs. 3 GG auf eine Bewährungsprobe seiner Funktionalität und Praktikabilität gestellt. Schließlich bewegt sich auch das neue WHG weiterhin im Spannungsfeld zwischen weitgehend konsolidierter europäischer Rechtssetzung und mitgliedstaatlicher Eigenverantwortung.
Das Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht nimmt diese weitreichenden rechtlichen Veränderungen zum Anlass, mit dem zweiten Trierer Wasserwirtschaftsrechtstag eine erste Standortbestimmung zu versuchen und in einer Kombination wissenschaftlicher und praktischer Vorträge sowie in einer offenen Diskussion ausgewählte Aspekte des neuen Rechts zu thematisieren.

 

Programm

10.00 Eröffnung und Begrüßung
Prof. Dr. Michael Reinhardt, LL.M., Universität Trier

10.15 Das Wasserhaushaltsgesetz 2010 –
Strukturen, Perspektiven, Konfliktfelder
Ministerialrat Hans-Hartmann Munk, Ministerium für Umwelt, Forsten
und Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz, Mainz

11.00 Kaffeepause

11.30 Die Abweichungsgesetzgebung –
Zur Neuverteilung der wasserrechtlichen Rechtssetzungsbefugnisse
zwischen Bund und Ländern
Prof. Dr. Johannes Dietlein, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

12.15 Das neue wasserhaushaltsgesetzliche Gestattungsregime –
Ein Gegenentwurf zur gescheiterten Integrierten
Vorhabengenehmigung?
Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski, Universität Kassel

13.00 Mittagspause

14.00 Die Bewirtschaftung der Oberflächengewässer –
Ausgewählte Konfliktfelder zwischen bundesrechtlicher Neuregelung
und landesrechtlicher Tradition
Karlheinz Kibele, Landkreistag Baden-Württemberg, Stuttgart

14.45 Die Bewirtschaftung des Grundwassers –
Deutsche Umsetzungsstrategien für die Grundwasserrichtlinie
Prof. Dr. Michael Reinhardt, LL.M., Universität Trier

15.30 Diskussion

16.30 Schlußwort und Ende der Veranstaltung
Termin:

Weitere Informationen:
Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht
Universität Trier, Campus I
54286 Trier
Fax: 0651 – 201 – 2580
E- Mail: <link>reinharm@uni-trier.de

Tagungsbeitrag:
200 Euro.
Für Angehörige des öffentlichen Dienstes und Hochschulen 100 Euro.
Für Mitglieder des Fördervereins kostenlos.
Der Tagungsbeitrag beinhaltet ein Mittagsbuffet und Pausenerfrischungen.
Nach verbindlicher Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung.

Anreise und Unterkunft:
Tourist-Information Trier
0651 – 97808 0
<link http: www.trier.de>www.trier.de

Kontakt:
Prof. Dr. Michael Reinhardt, LL.M. (Cantab.)
Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht
Universität Trier, Campus I
54 286 Trier
Telefon: 0651 – 201 – 2578 oder 2579
Fax: 0651 – 201 – 2580, Mail: <link>reinharm@uni-trier.de, Internet: <link http: www.wasserrecht.uni-trier.de>www.wasserrecht.uni-trier.de