Rechtswissenschaftler Thomas Raab zum Vizepräsidenten gewählt

Der Nachfolger von Prof. Michael Jäckel ist zuständig für Haushalt, Bibliothek, EDV

In seiner letzten Sitzung des Jahres hat der Senat der Universität Trier den Juristen Prof. Dr. Thomas Raab zum Vizepräsidenten gewählt. In der Hochschulleitung wird Professor Raab zuständig sein für die Aufgabenbereiche Haushalt sowie für Angelegenheiten der Bibliothek und der EDV. Von März 2005 bis September 2006 übernahm er in der universitären Selbstverwaltung als Prodekan und anschließend ein Jahr lang als Dekan des Fachbereichs V/Rechtswissenschaften der Universität Trier zentrale Aufgaben. Als Vizepräsident tritt er die Nachfolge von Prof. Dr. Michael Jäckel an, der nach zwei Amtsperioden nicht erneut kandidierte.

Im Rahmen seiner Vorstellung im Senat betonte Professor Raab, dass nach seinem Verständnis die Aufgabe der Hochschulleitung vor allem darin bestehe, im Konsens und in enger Abstimmung mit den Fachbereichen zu angemessenen Lösungen zu gelangen. Insoweit sehe er sich ganz in der Tradition der bisherigen Linie der Hochschulleitung. Dabei gelte es auch, auf einen gerechten Ausgleich der divergierenden Einzelinteressen innerhalb der Universität hinzuwirken. Dies betreffe gerade die Bereiche der Haushaltsführung und der Bibliothek, bei denen sich regelmäßig die Frage der Mittelverteilung innerhalb der Universität stelle.

Prof. Dr. Thomas Raab studierte Rechtswissenschaften an der Universität Mainz, wo er 1992  promoviert wurde. Die Dissertation wurde als beste juristische Dissertation des Jahres mit dem Preis der Johannes-Gutenberg-Universität ausgezeichnet. Nach seiner Habilitation 1998 vertrat er Lehrstuhlinhaber an den Universitäten Köln und Tübingen und lehrte als Privatdozent an der Universität Mainz. Im April 2001 nahm er einen Ruf auf eine Professur an die Universität Augsburg an, wo er sich auch als Vorsitzender des Prüfungsausschusses für den neu geschaffenen Studiengang Rechts- und Wirtschaftswissenschaften engagierte. Im April 2003 wechselte er auf die Professur für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Trier, die er derzeit innehat.