Energierecht zwischen Umweltschutz und Wettbewerb

17. Trierer Kolloquium zum Umwelt- und Technikrecht

Zum 17. Mal veranstaltet das Institut für Umwelt- und Technikrecht der Universität Trier sein alljährliches wissenschaftliches Kolloquium. Es findet vom 9. bis 11. September 2001 unter der Leitung von Professor Dr. iur. Meinhard Schröder statt. Mit dem Generalthema „Energierecht zwischen Umweltschutz und Wettbewerb“ wird einmal mehr ein umweltpolitisch und umweltrechtlich besonders aktuelles Thema behandelt.

 

Die Tagung wird am Montag 9. September 2001 eröffnet mit einem Vortrag von Professor Dr. rer. pol. Dieter Schmitt, der zum Thema „Energiequellen und Energieverbrauch im 21. Jahrhundert“ referieren wird. Professor Dr. iur. Matthias Schmidt-Preuß wird danach „Europarechtliche und verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen der Energiepolitik“ beleuchten. Im Anschluss daran wird Professor Dr. iur. Jens Peter Schneider „Europäische Modelle der Förderung regenerativer Energien“ vorstellen.

Am Dienstag 11. September 2001, wird Professor Dr. iur. Ulrich Büdenbender zum Thema „Durchleitungsverweigerungsrechte aus Gründen des Umweltschutzes“ sprechen. An diesen Vortrag schließt sich das Referat von Professor Dr. iur. Andreas Voßkuhle zu den „Rechtsfragen des Einsatzes von Emissionszertifikaten“ an.

Die Podiumsdiskussion, die traditionell am Ende des Trierer Kolloquiums steht, wird sich in diesem Jahr dem Thema „Energiepolitik im 21. Jahrhundert“ widmen. Unter der Gesprächsleitung von Professor Dr. iur. Jürgen Baur werden Dr. Christel Möller, Bundesministerin für Wirtschaft und Technologie, Abteilung Energie, der Bundestagsabgeordnete Kurt-Dieter Grill, Vorsitzender der Enquête-Kommision „Nachhaltige Energieversorgung unter den Bedingungen der Globalisierung und der Liberalisierung“, Professor Dr. iur. Joachim Grawe und Professor Dr. rer. pol. Walter Schulz über das Thema diskutieren.