Der AStA der Karl-Marx-Universität Trier unterstützt die Kampagne <link http: www.schulfrei-fuer-die-bundeswehr-rlp.de external-link-new-window>"Schulfrei für die Bundeswehr - Friedensbildung statt Militarisierung". Anlässlich der anstehenden Landtagswahl in Rheinland-Pfalz setzt sich diese friedenspolitische Initiative für eine Rücknahme der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der Bundeswehr ein.
Auf der Homepage der Kampagne heißt es zu deren Zielen:
Wogegen richten wir uns konkret?
Rheinland-Pfalz unterzeichnete 2010 als erstes SPD-geführtes Bundesland den Kooperationsvertrag mit der Bundeswehr. Diesen Vertrag lehnen wir strikt ab. Politische Bildung in den Händen von JugendoffizierInnen widerspricht den Mindestanforderungen für politische Bildung, die im Beutelsbacher Konsens im Jahre 1976 festgelegt wurden: Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot und Schülerorientierung. Dies soll auch unsere Leitlinie sein. Bildungsarbeit gehört in die Hände von PädagogInnen. SoldatInnen sind nicht für die Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen zuständig oder geeignet.
Wofür setzen wir uns ein?
Wir setzen uns für die Rücknahme des Kooperationsvertrag sowie aller darin enthaltenen Konzepte konkret in Rheinland-Pfalz, aber grundsätzlich auch in allen Bundesländern ein. Der Werbefeldzug der Bundeswehr soll keine exklusive Bühne in Klassenzimmern erhalten. Wir wenden uns nicht gegen politische Aufklärung, ganz im Gegenteil. Diese ist essentiell notwendig, um gerade jungen Menschen eine umfassende und differenzierte Sicht auf politische Vorgänge zu ermöglichen, damit sie sich eine eigene Meinung bilden können. Die Bundeswehr vermittelt jedoch kein objektives Bild der Weltpolitik. Sie vermittelt Ansichten, die von pro-militärischen Strategien geprägt sind. Andere Konzepte der zivilen, nicht-militärischen Konfliktbearbeitung und Friedenssicherung sollten fester Bestandteil in Aus- und Fortbildung von PädagogInnen und LehrerInnen sein. Entsprechend dem Schulgesetz soll schulische Bildung „zum gewaltfreien Zusammenleben und zur verpflichtenden Idee der Völkergemeinschaft“ erziehen (§ 1, Abs.2).