Probleme bei der Rückmeldung zum Sommersemester

Aufgrund einer unvollständigen Informationsemail seitens des Studentensekretariat haben offenbar diverse Student_innen die Rückmeldefrist vom 15. März für zulassungsbeschränkte Fächer verpasst.

Der AStA empfiehlt diesen Student_innen, sobald sie die schriftliche Exmatrikulation der Uni erhalten haben, hiergegen schriftlich Einspruch einzulegen und dabei darauf hinzuweisen, dass die Frist aufgrund der unvollständigen eMail unverschuldet versäumt wurde. Wie der Leiter des Studentensekretariat uns mitgeteilt hat, wird diesen Einsprüchen stattgegeben und es sollte danach eine Rückmeldung problemlos möglich sein. Es muss also niemand um seinen/ihren Studienplatz fürchten. Auch soll in diesen Fällen auf die Erhebung der sonst fälligen Verwaltungsgebühr von 15 Euro verzichtet werden.

Sollte es dennoch zu Problemen kommen oder ihr weitere Fragen haben, so zögert nicht uns zu <link internal-link>kontaktieren.