Summer School „Recht der Wasserwirtschaft“

vom 5. bis 7. Juli 2011

Das moderne Wasserwirtschaftsrecht ist eine Querschnittsmaterie, die in der klassischen juristischen
Ausbildung allenfalls in einzelnen Teilaspekten und damit für die Bedürfnisse der praktischen
Berufsausübung oftmals nur unzureichend Berücksichtigung fi nden kann. Hinzu kommt, dass
die Durchdringung des Rechtsgebiets nur unter Hinzuziehung seiner internationalen und interdisziplinären
Bezüge vollständig gelingen kann. Schließlich zwingt aktuell auch die weitreichende Umordnung
des Rechtsgebiets durch das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts auf vielen Feldern
zu vielfältigen Blickwechseln.

Das Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht der Universität Trier bietet
daher in diesem Jahr erneut einen dreitägigen Sommerkurs an, um einen umfassenden ersten Einblick
in die Inhalte und das Zusammenwirken der verschiedenen Regelungsbereiche des Wasserrechts
zu vermitteln. Erfahrene Wasserrechtler aus Praxis und Forschung erläutern in kompakten
Unterrichtseinheiten die zentralen Grundlagen des Wasserwirtschaftsrechts und ihre Umsetzung
in der Praxis.

Der Kurs wendet sich in erster Linie an juristische Berufsanfänger in wasserwirtschaftsrechtlich
tätigen Behörden, Unternehmen und Kanzleien. Darüber hinaus bietet er aber auch bereits im Beruf
stehenden Fach-und Führungskräften die Möglichkeit, ihre Kenntnisse aufzufrischen und zu vertiefen.
Schließlich sollen auch Berufsträger anderer Fachrichtungen, die bei ihrer Täigkeit mit rechtlichen
Fragen umgehen, von dem Programm angesprochen werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem <link file:96779 _blank tagungsprogramm>Tagungsprogramm.