mündliche Ergänzungsprüfung zur Soziologie I-Klausur

Hier einige Vorabinformationen zur mündlichen Ergänzungsprüfung bei zweimaligem Nichtbestehen der Klausur 'Soziologie I':

  1. Über die Berechtigung und Zulassung zur mündlichen Ergänzungsprüfung entscheidet das HPA. Dort müssen Sie sich auch persönlich zur Prüfung anmelden.
  2. Nach der Klausureinsicht am 18.10.2011 findet um 17:30 Uhr in HS 3 eine Informationsveranstaltung zur mündlichen Ergänzungsprüfung statt. Bitte melden Sie sich bis zu diesem Termin beim HPA für die Prüfung an.
  3. Beginn der mündlichen Ergänzungsprüfungen wird Anfang November sein. Die Prüfungen werden dann vermutlich im wöchentlichen Rhythmus stattfinden.