Stellungnahme zur geplanten Änderung des Landeshochschulgesetzes

Stellungnahme des Allgemeinen Studierenden Ausschuss der Universität Trier zum Gesetzesentwurf der Landesregierung "Drittes Landesgesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften"

Grundsätzlich ist die Vertretung der Studierendenschaft der Universität Trier erfreut über das Engagement der Landesregierung in so kurzer Zeit eine Zweite Novellierung durchzuführen.

Allerdings halten wir eine Kommentierungsfrist von drei Wochen innerhalb der vorlesungsfreien Zeit für zu kurz gefasst. Verwunderung löst das im Teil D Kosten genannte Argument, es entstünden keine Kosten für das Land, aus. In anderen Bundesländern (z.B. NRW) erhielten die Hochschulen für diesen Ausfall zumindest in Teilen eine Ausgleichszahlung. Wir begrüßen nachdrücklich ein gebührenfreies Studium, jedoch sehen wir das Land in der Pflicht eine Ausfinanzierung der Hochschulen zu sichern.

Da Sie für Fortschritt angetreten sind, wollen wir ihnen hiermit noch einige Anregungen geben.

Zum Entwurf der Landesregierung:

Artikel 3 Neuaufnahme 2.2.13
Auch Teilzeitstudiengänge müssen grundsätzlich kostenfrei sein.

Anfügung §5 Absatz 6:
Wie oben bereits dargestellt sehen wir es als problematisch an, wenn privaten Unternehmungen das Tor zur Beeinflussung von vor allem der Lehre geöffnet wird. Dies würde mit einer zwingenden Zweckbindung von Mitteln aus privaten Kassen durch die Geldgeber geschehen. Wir sehen aus diesem Grund (1.) den Staat in der Pflicht die Ausfinanzierung der Hochschulen sicher zu stellen. Darüber hinaus dürfen (2.) Mittel Dritter nur durch den Senat verteilt werden, damit gewährleistet ist, dass die Entscheidungsgewalt innerhalb der Universität verankert ist. Die Verteilung der Mittel muss durch einen paritätisch besetzten Senat geschehen. Nur so kann die Einflussnahme außeruniversitärer Dritter verhindert werden.

§5
Grundsätzlich begrüßen wir die Evaluation als ersten Schritt zur Verbesserung der Lehre. Damit tatsächlich eine Verbesserung der Lehre möglich ist, ist es unabdinglich die Studierenden aktiv in die Evaluation und deren Analyse einzubinden. Jedoch ist eine reine Evaluation der Lehre nicht ausreichend, anschließend müssen Maßnahmen ergriffen werden, um aufgedeckte Missstände zu beheben. Eine konkrete Maßnahme wäre es, wenn der Gesetzgeber gewährleistet, dass Forschungs- und Lehraktivitäten als gleichwertig anerkannt werden.

§ 35
Der Gesetzgeber sollte an dieser Stelle klar definieren, was er unter Weiterbildungsstudiengängen versteht. Nach der derzeitigen Fassung ist davon auszugehen, dass das Land jegliches Masterstudium außerhalb der konsekutiven Studiengänge als Weiterbildung verstanden wird und damit kostenpflichtig ist. Dabei werden allerdings zahlreiche Studiengänge bestraft. Beispielhaft hierfür sind die BAs der Psychologie. Laut aktuellem Gesetzesstand ist eine Zulassung zu einer anerkannten Therapieausbildung nur mit einem Universitätsdiplom oder einem gleichwertigen Abschluss möglich, laut KMK-Definition entspricht dies aber dem Master und nicht dem Bachelor. Aus diesem Grund fordern wir, dass allen Studierenden die Möglichkeit gegeben wird mindestens einen Masterstudiengang zu absolvieren, ohne dass dies als Weiterbildung deklariert wird bzw. dafür Gebühren entstehen.

§41 Absatz 1
Wir begrüßen den Willen der Landesregierung die Transparenz auszubauen. Jedoch würden wir es bevorzugen, wenn Ausnahmeregelungen bezüglich der Hochschulöffentlichkeit einheitlich durch das Gesetz geregelt wären und nicht durch die Grundordnungen der Hochschulen, um zu gewährleisten, dass tatsächlich nur in Ausnahmen eine Nichtöffentlichkeit besteht. Generell hätten wir von einer rot-grünen Landesregierung durchaus erwartet die Hochschulräte abzuschaffen.Denn auch für die Hochschulräte trifft die Kritik des unternehmerischen Einflusses auf den universitären Alltag zu, denn auch hier handelt es sich um ein Tor, dass unternehmerischem Profitstreben geöffnet wurde. Darüber hinaus wurde die Organisation der Hochschulen durch den Hochschulrat in Richtung eines Unternehmens gestaltet, was ein weiteren Schritt der Entdemokratisierung der Hochschulen bedeutet.

§70
Wir begrüßen die Entscheidung der Landesregierung das derzeitige Studienkontenmodell und damit de facto bestehende Studiengebühren in großen Teilen abzuschaffen. Jedoch ist der vorliegende Entwurf nicht weit genug gefasst, denn nach diesem Entwurf wird ein nicht unerheblicher Teil der Studierenden für den einen Erwerb des Mastertitels und anderen Qualifikationen erhebliche Studiengebühren zahlen müssen. Damit dies nicht der 'Fall sein wird, fordern wir die Landesregierung ausdrücklich auf keine Gebühren bis zum Erwerb aller nötigen Qualifikationen, die bis zum Erreichen des individuellen Berufszieles benötigt werden, zu erheben. Würde die Landesregierung diesen Vorschlag aufgreifen, wären auch keine Übergangsregelungen für das Bonusguthaben mehr nötig, da die damit zu erwerbenden Qualifikationen sowieso kostenfrei wären. Damit wäre auch gewährleistet, dass alle Studierenden ihre individuelle Studienplanung umsetzen können, ohne zusätzliche und unvorhergesehene Kosten decken zu müssen.

Fehlende Regelung im Gesetzesentwurf bzgl. Ba/Ma
Im Sinne von Transparenz und Sicherheit für die Studierenden, wäre es sinnvoll gewesen die Beendigung der Magister- und Diplomstudiengäng einheitlich per Landesgesetz zu regeln. Jedoch fordern wir die Landesregierung auf die universitäre Praxis der Auflösungsordnungen zu unterbinden und stattdessen allen Studierenden zu ermöglichen ihren begonnenen Studiengang mit dem Studienabschluss zu beenden, für den sie sich eingeschrieben haben, als sie dieses Studium begonnen haben.

Wir würden uns in Zukunft darüber freuen, schon vor der Erstellung einer Novellierung durch das Ministerium eingebunden zu werden. Für Nachfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.