Wie geht die Kirche juristisch mit Missbrauchsfällen um?

Kirchenanwältin Dr. Michaela Lomb erläutert Verfahrensabläufe

Missbrauchsskandale haben das öffentliche Bild der katholischen Kirche beschädigt. Aber auch die Aufarbeitung innerhalb der Kirche wird kritisiert. Dabei fehlen häufig die Kenntnisse über innerkirchliche Entscheidungsabläufe und Verfahren bei den Aufklärungsbemühungen. Ein Vortrag an der Universität Trier will dieses Informationsdefizit beheben. Auf Einladung des Instituts für Deutsches und Europäisches Strafprozessrecht und Polizeirecht (ISP) referiert Dr. Michaela Lomb MPP über „Aspekte des kirchlichen Strafrechts: Schemata und Konzepte in speziellen Verfahren. Schemata und Konzepte in speziellen Verfahren“. Sie studierte Theologie, kanonisches Recht und Public Policy. Sie unterrichtet als Studienrätin in Baden-Württemberg, ist Geschäftsführerin der Jugendakademie Rhein-Neckar und am Schulamt (AsKo) Mannheim tätig. Im kirchlichen Bereich ist sie bei deutschen Diözesen als Anwältin zugelassen. Im Anschluss an den Vortrag besteht Gelegenheit zu Fragen an die Referentin und zur Diskussion. Der Eintritt ist frei.

Termin: Dienstag, 29. November, 18 Uhr, Saal P 3 (P-Gebäude)