Zusatzstudiengänge an der Universität Trier bleiben gebührenfrei

Nach Abstimmung mit dem Ministerium werden die Bescheide zurückgenommen

In der vergangenen Woche wurden etwa 1.000 Studierende der Universität Trier in einem Schreiben darüber informiert, dass künftig für Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudiengänge Gebühren in Höhe von 650 Euro pro Semester anfallen. Bis dato hatte die Universität keine Gebühren erhoben.

Eine Neufassung des Hochschulgesetzes im Dezember und des besonderen Gebührenverzeichnisses interpretierte die Universität dahingehend, dass die Erhebung dieser Gebühren – beginnend mit dem kommenden Sommersemester – nunmehr unumgänglich sei. Gegen die daraufhin verschickten Bescheide formierte sich Protest von Studierenden.

In Interaktion und Absprache mit dem Wissenschaftsministerium sieht sich die Universität Trier nun in der Lage, die Gebührenbescheide zurückzunehmen. Dies betrifft zunächst alle bereits in den Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudiengängen eingeschriebenen Studierenden. Sie können den Abschluss in den von ihnen belegten Studiengängen gebührenfrei erwerben.

Universitätspräsident Prof. Dr. Michael Jäckel bemüht sich im Sinne der Studierenden und in Abstimmung mit dem Ministerium um eine Lösung, die auch künftig eine gebührenfreie Nutzung dieser spezifischen Zusatzangebote ermöglicht. Sobald eine Regelung gefunden ist, wird die Ersteinschreibung für diese Studienangebote wieder geöffnet.