Frauenförderpreis 2002

Der Senat der Universität Trier hat im Plan zur Förderung von Frauen vorgeschlagen, für eine herausragende Maßnahme der Förderung von Frauen im wissenschaftsstützenden Bereich, einen Preis zu vergeben.

Mit dem Frauenförderpreis in Höhe von 3000 Euro soll in 2002 ein Vorschlag ausgezeichnet werden, der geeignet erscheint, bestehende strukturelle Benachteiligungen für Mitarbeiterinnen der Verwaltung, der zentralen Bereiche sowie der Fachbereiche, die wissenschaftsunterstützend tätig sind, abzubauen. Das Preisgeld soll für die Realisierung des ausgezeichneten Vorschlags verwendet werden. Vorschläge im Sinne des Frauenförderpreises wären beispielsweise:

  • Massnahmen, die neue und qualifizierte Aufgaben in überwiegend weiblichen Berufsfeldern definieren
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den genannten Bereichen
  • Massnahmen, die zur Erhöhung des Frauenanteils im gewerblich-technischen und
  • im EDV-Bereich beitragen
  • Verbesserung der Mitwirkungs- und Beteiligungsmöglichkeiten dieser Beschäftigtengruppe
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Vorschlagsberechtigt ist jedes Mitglied der Universität Trier. Ausgezeichnet werden können sowohl einzelne Mitglieder, Gruppen von Mitgliedern oder Einrichtungen der Universität. Der Vorschlag soll eine Kurzbeschreibung der Maßnahme hinsichtlich des beabsichtigten Zieles und seiner Umsetzungsmöglichkeiten enthalten.

 

Vorschläge sind bis zum 30. September 2002 an die Zentrale Frauenbeauftragte der Universität Trier zu richten.

 

Über die Vergabe des Preises entscheidet die Senatskommission für Frauenfragen (SekoF) unter Mitwirkung eines Mitgliedes des Präsidiums. Der Frauenförderpreis 2002 wird im Anschluss an die jährlich stattfindende Personalversammlung durch den Präsidenten der Universität verliehen.

 

PS: Der Plan zur Förderung von Frauen ist im Frauenbüro DM 38/39, Tel. 0651/201-3196/7 erhältlich und unter www.uni-trier.de/uni/frauenbuero einsehbar