Arbeitsrechtler Matthew W. Finkin erhält Ehrendoktorwürde

Rechtswissenschaft der Universität Trier ehrt den amerikanischen Juristen

Dekanin Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter überreicht Matthew W. Finkin die Urkunde.

Dekanin Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter überreicht Matthew W. Finkin die Urkunde.

Der Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Trier würdigte die herausragenden Verdienste des US-amerikanischen Arbeitsrechtlers Matthew W. Finkin um die nationale und internationale Rechtswissenschaft mit der Verleihung der Ehrendoktorwürde.

Die Dekanin Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter und der Vizepräsident Prof. Dr. Thomas Raab eröffneten die akademische Feierstunde mit einer persönlichen Begrüßung Finkins. Sie betonten insbesondere die fruchtbare Zusammenarbeit mit dem hiesigen Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Gemeinschaft (IAAEG, Campus II), dessen Kuratorium er seit 1999 angehört. In seinem Festvortrag verdeutlichte Finkin die strukturellen Unterschiede bei Bagatellkündigungen im US-amerikanisch-deutschen Rechtsvergleich am Beispiel der vieldiskutierten „Emmely-Entscheidung“ des Bundesarbeitsgerichts.

Finkin lehrt an der University of Illinois Arbeitsrecht und Rechtsvergleichung und beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem europäischen und internationalen Arbeitsrecht. Er ist unter anderem Mitautor des Standardwerks „Labour Law“ sowie Autor zahlreicher Beiträge in ausländischen und deutschen Zeitschriften und von Monographien.