Erstmals Preis für herausragende Arbeit im Umwelt- und Technikrecht verliehen

Kolloquium zum Umwelt- und Technikrecht mit Ministerin Höfken

Anlässlich des 28. Trierer Kolloquiums für Umwelt- und Technikrecht hat das Institut für Umwelt und Technikrecht der Universität Trier (IUTR) erstmals den Michael-Kloepfer-Preis verliehen. Der mit 4.000 Euro dotierte Forschungspreis dient der Auszeichnung deutschsprachiger rechtswissenschaftlicher Monographien, die das Umwelt- und Technikrecht wegweisend fortentwickeln und von herausragender wissenschaftlicher Qualität sind. In feierlichem Rahmen wurde der Preis an Dr. Anna-Maria Schlecht verliehen. Sie wurde für ihre Dissertation „Die Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern im deutschen Umweltrecht“ geehrt. In der Arbeit ging es um die Begründung der Annahme, dass Verfahrensfehler im Umweltrecht stärker sanktioniert werden müssten. Auf höchstem Niveau analysierte sie die Stimmigkeit des bisherigen Konzepts des deutschen Umwelt- und Verwaltungsrechts zur Bedeutung von Verfahrensfehlern und verfasste eine kenntnisreiche und durchdachte Arbeit. Der Preis wurde von Prof. Dr. Michael Kloepfer gestiftet, einem Gründungsmitglied des IUTR.

Bei dem Kolloquium am 6. und 7. September 2012 diskutierten rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Wissenschaft und Praxis im ERA Conference Centre in Trier über die Verantwortlichkeit und Haftung für Umweltschäden.

Die Brisanz des Tagungsthemas zeigte sich insbesondere in Unglücksfällen der jüngeren Vergangenheit, wie etwa der Atomkatastrophe in Fukushima oder dem Untergang der Deepwater Horizon im Golf von Mexiko. Die Zielsetzung des diesjährigen Kolloquiums bestand zum einen darin, eine erste Bilanz der in jüngerer Zeit auf dem Gebiet der Umwelthaftung erfolgten Rechtsentwicklungen zu ziehen. Zum anderen galt es, die Reaktionen des nationalen, europäischen und internationalen Rechts auf die aktuellen Geschehnisse zu beleuchten.

Im Zusammenhang mit der friedlichen Nutzung der Atomkraft, der unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid und der Entstehung von Ölverschmutzungsschäden durch Offshore-Aktivitäten setzten sich die Vorträge sowohl mit der Verantwortlichkeit von Staaten als auch mit der Betreiberhaftung für Umweltschäden auseinander. Es ging um erste Erfahrungen mit der EU-Umwelthaftungsrichtlinie, aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des europäischen Umweltsanktionenrechts und grundrechtliche Schutzpflichten des Staates. Ebenso wurde auf die umweltstrafrechtliche Verantwortlichkeit von Leitungspersonen in Unternehmen und den Versicherungsschutz im Hinblick auf Umweltschäden eingegangen. Zwischen den einzelnen Vorträgen, die jeweils durch zwei Kurzkommentare ergänzt wurden, beteiligten sich die Teilnehmer rege an den Diskussionen.   

Auch in diesem Jahr gab der Empfang der rheinland-pfälzischen Landesregierung den Teilnehmern des Kolloquiums die Gelegenheit, sich kennenzulernen und über die Vorträge hinaus auszutauschen. In ihrer Begrüßung stellte Staatsministerin Ulrike Höfken vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten heraus, dass die Haftung für Umweltschäden auch in Rheinland-Pfalz ein wichtiges Thema sei. Das Land werde in vielerlei Hinsicht gefordert, sei es in der Gesetzgebung, beim Verwaltungsvollzug oder im Bereich eigener unternehmerischer Aktivitäten. Um haftungsrechtliche Aspekte gehe es etwa bei der PCB-Belastung von Eiern, dem Einsatz von Pestiziden oder der Bergbaumethode des Fracking. Vor allem aber sei es notwendig, dem vorsorgenden Umweltschutz Rechnung zu tragen und den Eintritt von Umweltschäden möglichst zu vermeiden.