18. Trierer Kolloquium zum Umwelt- und Technikrecht

Schutz der Umwelt durch und vor Biotechnologie

Bereits zum 18. Mal veranstaltet das Institut für Umwelt- und Technikrecht der Universität Trier (IUTR) das Trierer Kolloquium zum Umwelt- und Technikrecht. Die Tagung findet vom 22. bis 24. September 2002 zum Thema "Schutz der Umwelt durch und vor Biotechnologie" im Ramada Hotel in Trier statt.

 

Die Tagung wird eröffnet von Prof. Dr. Michael Reinhardt und einem Grußwort des Vizepräsidenten der Universität Trier, Herrn Prof. Dr. Georg Wöhrle. Die Vorträge werden beginnen mit dem Referat von Dr. Bernhard Hauer, BASF AG Ludwigshafen, zum Thema "Biotechnologie und Umweltschutz - eine naturwissenschaftliche Bestandsaufnahme". Im Anschluss wird Prof. Dr. Michael Reinhardt, IUTR, zum Thema "Das Recht der Biotechnologie - Einordnung, Struktur und Instrumentarium" referieren. Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, wird über das "Biotechnologische Anlagenrecht zwischen BImSchG und Gentechnikgesetz" berichten. Der Vortrag "Entsorgung im Recht der Biotechnologie" wird von Prof. Dr. Martin Beckmann, Baumeister Rechtsanwälte, Münster, gehalten. Prof. Dr. Peter Axer, Universität Siegen, widmet sich dem Spannungsfeld "Biotechnologie und Landwirtschaft". Dem Thema "Biotechnologie und Arzneimittelrecht" wird sich Rechtsanwalt Dr. Horst Hasskarl, Rechtsanwälte Hasskarl & Kollegen, Ludwigshafen, annehmen.

 

Die Vorträge werden begleitet von zahlreichen Diskussionen. Der Vertiefung der Probleme, aber auch dem Kennenlernen dienen die Veranstaltungen des Rahmenprogramms.

 

Informationen zu den Vorträgen und dem Rahmenprogramm sind

erhältlich unter www.iutr.de oder unter:

Institut für Umwelt- und Technikrecht, Im Treff 25, 54296 Trier

Tel.: (0651) 201-4700

Fax: (0651) 201-4710

e-mail: iutruni-trierde

 

Anmeldungen werden bis zum 13.09.2002 entgegengenommen.