Wiedereinstiegsstipendien für Wissenschaftlerinnen

Ein Antrag muss bis zum 15. Januar gestellt werden

Frauen mit einem qualifizierten Hochschulabschluss oder einer Promotion können sich um ein Stipendium bewerben zum Wiedereinstieg und zur Weiterqualifizierung für eine Professur oder zum  Abschluss der Promotion. Voraussetzung: Die wissenschaftliche Tätigkeit war wegen Erziehungs- oder Betreuungsaufgaben für maximal fünf Jahre oder für mindestens fünf Jahre wegen einer qualifizierten Berufstätigkeit unterbrochen - davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs. Bei der Antragstellung (bis 15. Januar) berät das Frauenbüro der Universität Trier, Tel. 0651/201-3196 oder -3197 oder - 3257, E-Mail: <link mail>frauenbuero@uni-trier.de .

Weitere Informationen auf der Homepage des Ministeriums: <link http: www.mbwjk.rlp.de _blank external-link-new-window>www.mbwjk.rlp.de