Magisteraufbaustudiengang für im Ausland graduierte Juristen Magisterprüfung 2002 und Verleihung des LL.M.

Der Fachbereich V Rechtswissenschaft an der Universität Trier bietet seit dem Jahre 1983 einen zweisemestrigen Aufbaustudiengang für im Ausland graduierte Juristen an.

Zu der Magisterprüfung 2002 sind zehn Studierende aus China, England, Griechenland, Kasachstan, Korea, Polen, Türkei und Ungarn zugelassen worden. Mit dem Bestehen der Magisterprüfung haben sie nachgewiesen, dass sie die Grundzüge des deutschen Rechts beherrschen, ihre Kenntnisse exemplarisch vertieft haben und selbständig wissenschaftlich arbeiten können. Ihnen ist der akademische Grad eines "Magisters der Rechte (Legum Magister - LL.M.)" verliehen worden.

 

Die Anmeldungen für das Jahr 2003 zeigen das rege Interesse am Erwerb des Trierer Magisters der Rechte (LL.M.).

 

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