Konfliktbehaftet: Das Wasserrecht in der Energiewende

Wasserrechtstag sucht wissenschaftlich vertiefte und praktisch verwertbare Antworten

Die von der Bundesregierung vollzogene Energiewende betrifft das Wasserrecht in besonderer Weise. Der konfliktträchtigen Gemengelage „Das Wasserrecht in der Energiewende“ widmet sich der Wasserwirtschaftsrechtstag 2013, den das Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht an der Universität Trier am 14. März in Trier durchführt.

Energiewende und der Aufbruch in ein neues Zeitalter der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz sind ein zentrales politisches Thema in der ausgehenden Legislaturperiode. Naturgemäß ist mit einer derart ambitionierten Politik in besonderer Weise auch das Wasserrecht herausgefordert. Gewässer sind nicht nur selbst Träger der erneuerbaren Energien, sie werden zugleich durch die Energiegewinnung in vielfältigster Weise in Anspruch genommen und gefährdet. Damit droht die moderne Ökologisierung der Energiegewinnung in der Bundesrepublik auch ihrerseits in zunehmenden Konflikt mit dem Gewässerschutz zu geraten.

Spezifische wasserrechtliche Regelungen freilich sind selten. Das Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht an der Universität Trier nimmt die aktuelle Diskussion zum Anlass einer Standortbestimmung im Verhältnis von Wasserrecht und Energiegewinnung und versucht, mit dem Trierer Wasserwirtschaftsrechtstag wissenschaftlich vertiefte und praktisch verwertbare Antworten zu finden.

Die Tagung findet am 14. März in der Promotionsaula des Priesterseminars der Theologischen Fakultät (Jesuitenstraße 13) in Trier statt.

Weitere Informationen und Programm: <link http: www.wasserrecht.uni-trier.de external-link-new-window>www.wasserrecht.uni-trier.de