Rechtspolitisches Kolloquium mit Herrn Ass.-Prof. Hristo Ormandzhiev

v.l.n.r.: Herr Dieter Burgard, Bürgerbeauftragter des Landes Rheinland-Pfalz; Herr Ass.-Prof. Hristo Ormandzhiev; Herr Prof. Dr. Thomas Raab; Herr Prof. Dr. Thomas Rüfner

Am Donnerstag, dem 20. Juni 2013, fand um 18 Uhr das Rechtspolitische Kolloquium mit Herrn Ass.-Prof. Hristo Ormandzhiev von der St. Kyrill und St. Methodius Universität in Veliko Tarnovo, Bulgarien, statt. Herr Ormandzhiev hielt einen Vortrag zum Thema „Der Bürgerbeauftragte in Bulgarien“. Herr Professor Dr. Rüfner begrüßte den Gast aus Osteuropa. Außerdem wurde auch der Bürgerbeauftragte von Rheinland-Pfalz, Herr Dieter Burgard, herzlich willkommen geheißen, der an vielen Stellen Bezüge und Parallelen bzw. Unterschiede zur Situation in Deutschland darstellen konnte.

Zunächst gab Herrn Ormandzhiev einen kurzen Überblick über die historische Entwicklung zur Einführung des Amtes des Bürgerbeauftragten, das seinen europäischen Ursprung in Skandinavien vor etwa 200 Jahren hat. Dabei führte er aus, dass erst am 1. Januar 2004 das Gesetz zur Einführung einer solchen Position verabschiedet wurde und seitdem auch nur zwei Personen in dieses Amt gewählt wurden. Demgegenüber existiere ein entsprechendes Gesetz in Deutschland seit 1974.

Herr Ormandzhiev informierte über die Wahl des Bürgerbeauftragten durch die Nationalversammlung gemäß Artikel 91a der bulgarischen Verfassung. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre, wobei jeder Ombudsmann insgesamt nur zweimal gewählt werden kann. Um sich zur Wahl aufstellen lassen zu können muss der Wahlbewerber einen Hochschulabschluss besitzen und das 21. Lebensjahr vollendet haben. Im Vergleich dazu muss in Rheinland-Pfalz das 35. Lebensjahr vollendet sein, um eine solches Amt bekleiden zu können. In der Praxis sei jedoch eine gewisse Lebenserfahrung sowie insbesondere eine gute Vernetzung unabkömmlich.

Der Tätigkeitsbereich des Bürgerbeauftragten konzentriert sich in erster Linie auf die Beantwortung von Bürgerbeschwerden innerhalb einer Beantwortungsfrist von einem Monat, welche unter Umständen verlängert werden kann. In Rheinland-Pfalz hingegen beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit einer Anfrage ca. drei Monate. Während seiner Amtsperiode genießt der Bürgerbeauftragte Immunität zum Schutz seiner Betätigung. Zudem erstattet er jährlich im März dem Parlament Bericht über seine Fälle und deren Erfolge.

Darüber hinaus berichtete Herr Ormandzhiev über die ständig steigende Anzahl an Beschwerden und deren Erfolgsquote.. Der Inhalt der Bürgerbeschwerden in Bulgarien beschränkt sich im Wesentlichen auf Nachbarschaftsstreitigkeiten, wobei in Rheinland-Pfalz an erster Stelle „Probleme“ der Bürger mit der Verwaltung stehen und zusätzlich Anfragen in Bezug auf die Themen Missbrauch in der Kirche und Asylrecht zu verzeichnen sind. Sowohl in Bulgarien als auch in Rheinland-Pfalz ist der Bürgerbeauftragte nicht berechtigt, in rechtlicher Hinsicht zu beraten. Herr Burgard schilderte jedoch seine Möglichkeiten als Bürgerbeauftragen, zur Verpflichtung von Behörden Verfahren wiederaufzunehmen.