Studierendengericht bringt Guttenberg hinter Schloss und Riegel

Zweiter Moot-Court verhandelte realen Fall mit fiktiven Personen

Wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls und Diebstahls mit Waffen wurde der Angeklagte Karl-Theo Guttenberg zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Dieses Urteil fällte ein Gericht aus Jura-Studierenden nach einer rund vierstündigen Hauptverhandlung. Schauplatz des Moot-Courts, eines „Übungs-Prozesses für Studierende der Rechtswissenschaft der Universität Trier, war der Schwurgerichtssaal im Trierer Sozialgericht.

17 Jurastudierende hatten sich während des Semesters mit Unterstützung von erfahrenen Juristen auf ihre Rollen als Richter, Staatsanwälte und Verteidiger vorbereitet. Die Namen der beteiligten Personen waren erfunden, der Fall hatte sich aber tatsächlich in der Region ereignet.

Zahlreiche Freunde und Eltern der Studierenden sowie Gäste verfolgten die Verhandlung auf den voll besetzten Zuschauerrängen. „Trotz der Hitze haben die Studierenden ihre Aufgaben mit Bravour gemeistert“, lobte Mark A. Zöller die Beteiligten. Der Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht belohnte die Studierenden mit einem Kolloquiumschein und einem Buchgeschenk. Der Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Strafprozessrecht und Polizeirecht (ISP) bot den Moot Court in Kooperation mit dem Landgericht Trier, der Staatsanwaltschaft Trier und der European Law Students Association (EL§A) Trier zum zweiten Mal für Studierende der Universität Trier an.