Schützt das Strafrecht Anleger auf dem Grauen Kapitalmarkt?

Vortragsreihe von ISP und Fachbereich Kriminalpolizei der FH des Bundes

Auf dem von Provisionen getriebenen „Grauen Kapitalmarkt“ werden Anleger jährlich in einer Höhe von 20 bis 30 Milliarden Euro geschädigt. Mit diesem in einer Grauzone von Finanzaufsicht oder anderen Regulierungen operierenden Teil des Kapitalmarktes befasst sich Prof. Dr. Sigmund P. Martin. In einem Vortrag an der Universität Trier geht er der Frage nach, inwieweit der strafrechtliche Anlegerschutz rund 25 Jahre nach der Einführung einer speziellen Strafvorschrift, die gerade Betrügereien auf dem Grauen Kapitalmarkt erfassen sollte, in diesem Marksegment funktioniert.

Nach der Finanzmarktkrise 2008 entstanden zur Verbesserung des Anlegerschutzes Gesetze, die keine Änderung im Strafrecht brachten, sondern die Probleme des Anlegerschutzes auf dem Grauen Kapitalmarkt allein mit zivilrechtlichen und öffentlichrechtlichen Regulierungsmechanismen begegneten. Vor diesem Hintergrund geht Sigmund P. Martin der Frage nach, inwieweit das Strafrecht im Kontext mit zivil- und verwaltungsrechtlichen Bekämpfungsstrategien einen Beitrag zum Anlegerschutz leistet bzw. leisten könnte.

Prof. Dr. Sigmund P. Martin ist seit 2009 Professor an der Fachhochschule des Bundes für Öffentliche Verwaltung, Fachbereich Kriminalpolizei beim Bundeskriminalamt (BKA) und dort mit Lehre und Forschung im Bereich Strafrecht und Strafprozessrecht befasst.

Vortragsreihe „Uniform – BKA meets ISP“
Prof. Dr. Sigmund P. Martin, LL.M. (Yale)
„Grauer Kapitalmarkt – Anlegerschutz durch Strafrecht?“.
Dienstag, 8. Juli 2014, 18.00 Uhr, Universität Trier, Campus I, C-Gebäude,
 Raum C 22

Der Vortrag ist Auftakt einer gemeinsamen Vortragsreihe des Instituts für Deutsches und Europäisches Strafprozessrecht und Polizeirecht der Universität Trier (ISP) und der Fachhochschule des Bundes, Fachbereich Kriminalpolizei beim Bundeskriminalamt. Die Vortragsreihe „Uniform – BKA meets ISP“ wird am 14. Juli fortgesetzt:

Prof. Dr. Marc Colussi:
„Zuständigkeiten und Befugnisse des BKA im Bereich der Gefahrenabwehr“
Montag, 14. Juli 2014, 18.00 Uhr, Universität Trier, Campus I, A-Gebäude,
 Raum A 9/10