Stellungnahme der Universität Trier zum Bericht des Landesrechnungshofes:

Formale Mängel ja – unwirtschaftliches Verhalten nein

Die Universität akzeptiert die Beanstandung des Landesrechnungshofes, dass die Technische Abteilung sich in den Jahren 1997/1998 und 2001 nicht in notwendigem Maß an den vorgeschriebenen Bestimmungen hinsichtlich Ausschreibungsverfahren, Auftragsvergabe und Abrechnungsmodalitäten bei kleineren baulichen Maßnahmen orientiert hat. Nach Vorlage des vorläufigen Prüfberichts des Rechnungshofes im Herbst 2002 hat die Universität deshalb unverzüglich eine Dienstanweisung erlassen, die zwingend die Einhaltung dieser Bestimmungen vorschreibt und über entsprechende Kontrollmechanismen (Haushaltsabteilung, Beauftragter für den Haushalt) sicherstellt.

 

Die Gründe für diese Mängel der Vergangenheit sind vielfältig. Zwei Punkte sind hervorzuheben: der Umfang der Zuständigkeit und damit das zu bewältigende Bauvolumen wurde deutlich erweitert, ohne dass zusätzliches Personal eingestellt werden konnte. Zusätzlich wurde die zu bewirtschaftende Fläche durch den Betrieb des ehemaligen Hospitals und weitere Anmietungen erheblich vergrößert. Dies hat zu entsprechenden Anlaufschwierig-keiten bei den erweiterten Aufgaben geführt. Die Universität hat hierauf reagiert und durch interne Umstrukturierungen bereits im Jahr 2002 die Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Bauherrenfunktion sowie der Kontrolle zur Einhaltung der Vorschriften geschaffen.

 

Formal sind Fehler gemacht worden - die Universität wehrt sich aber nachdrücklich gegen die Auffassung, dass im Ergebnis ein unwirtschaftliches Verhalten vorgelegen habe.

Unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit haben die Bediensteten der Technischen Abteilung nach Auffassung der Universitätsleitung gute Arbeit geleistet.

 

Professor Dr. Peter Schwenkmezger (Präsident)

Dr. Klaus Hembach (Stellv. Kanzler)