Wiedereinstiegs-Stipendien für Wissenschaftlerinnen

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Anträge müssen bis zum 15. Januar eingereicht sein

Frauen mit einem qualifizierten Hochschulabschluss oder einer Promotion können sich um ein Stipendium zum Wiedereinstieg mit dem Ziel der Weiterqualifizierung für eine Professur oder den Abschluss der Promotion bewerben. Voraussetzung ist, dass sie ihre wissenschaftliche Tätigkeit wegen Erziehungs- bzw. Betreuungsaufgaben für maximal fünf  Jahre oder wegen einer mindestens fünfjährigen qualifizierten Berufstätigkeit unterbrochen haben.
 
Anträge müssen bis zum 15. Januar 2014 über die Gleichstellungsbeauftragte an den Präsidenten der Universität Trier gestellt werden. Erforderlich sind ein formloser Antrag mit Exposé, Lebenslauf, Zeugnisse und zwei Gutachten.

Beratung und Antragstellung: Frauenbüro der Universität Trier, Drittmittelgebäude, Raum 38 und 51, Tel. 0651/201-3196, -3197 und -3257; E-Mail: frauenbuero@uni-trier.de .

Weitere Informationen auf der Homepage des Bildungsministeriums: <link http: www.mbwwk.rlp.de _blank>www.mbwwk.rlp.de