Das Bundesverfassungsgericht ist an der Schnittstelle zwischen Recht und Politik angesiedelt. Seine Entscheidungen haben eine hohe politische Brisanz und sehen sich nicht selten auch harscher Kritik ausgesetzt. Der Vorwurf, das Gericht würde als Ersatzgesetzgeber originäre Rechte des Gesetzgebers beschneiden und zunehmend Politik betreiben ist dabei oftmals zu hören. In der Bevölkerung hingegen genießt das Gericht seit jeher ein besonders hohes Vertrauen. Ihm wird die Sachkompetenz zugesprochen, das Verfassungsrecht politisch neutral zu schützen und zeitgemäß auszulegen.
Wo aber liegen die kompetenziellen Grenzen zwischen Gericht und Gesetzgeber? Wie weit reicht die Entscheidungsbefugnis? Über diese spannenden und grundlegenden Fragen diskutierte ein hochkarätig besetztes Podium.
Podiumsbesetzung
Auf dem Podium diskutierten
Dr. Katarina Barley, Mitglied des Deutschen Bundestages
Prof. Dr. Reinhard Gaier, Richter des Bundesverfassungsgerichts
Prof. Dr. Gerhard Robbers, Universität Trier
Moderation
Dr. Christian Rath, Rechtspolitischer Korrespondent
Einführungsvortrag
Prof. Dr. Thomas Raab, Universität Trier