Wissenschaftliche Nachwuchsförderung


Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Weiterentwicklung des Förderangebots für Nachwuchsforschende.


Anschubförderung für ein Qualifizierungsvorhaben in der Postdoc-Phase

Die Universität Trier schreibt aus Mitteln der Forschungsinitiative Rheinland-Pfalz eine Anschubförderung zur Vorbereitung eines Qualifizierungsvorhabens in der Postdoc-Phase an der Universität Trier aus.
Vorrangiges Ziel des Förderprogrammes ist es, hervorragenden Postdocs die Ausarbeitung eines Exposés für die Antragstellung bei forschungsfördernden Institutionen zu ermöglichen.

Hier finden Sie Informationen zur Ausschreibung / Hinweise für die Antragstellung (English Version) und das Formular für Gutachten.

Bewerbungstermine:
15. März eines jeden Jahres (Finanzierungsbeginn zwischen dem 1. Mai und 1. Juli) und 
15. September eines jeden Jahres (Finanzierungsbeginn zwischen dem 1. November und 1. Januar)


Anschubförderung zum Einstieg in die Promotion

Die Universität Trier gewährt aus Mitteln der Forschungsinitiative Rheinland-Pfalz eine Anschubförderung für die Anfangsphase der Promotion.
Vorrangiges Ziel des Förderprogrammes ist es, hervorragenden Absolventinnen und Absolventen von Master-, Diplom-, Magister- und Staatsexamensstudiengängen die Vorbereitung eines Dissertationsvorhabens an der Universität Trier (z. B. Ausarbeitung eines Exposés zur Antragstellung bei forschungsfördernden Institutionen/Stipendienwerken) zu ermöglichen.

Hier finden Sie Informationen zur Ausschreibung / Hinweise für die Antragstellung (English Version), das Antragsformular (English Version) und das Formular für Gutachten.

Bewerbungstermine:
15. März eines jeden Jahres (Finanzierungsbeginn zwischen dem 1. Mai und 1. Juli) und 
15. September eines jeden Jahres (Finanzierungsbeginn zwischen dem 1. November und 1. Januar)


Abschlussförderung für die Promotion

Die Universität Trier gewährt aus Mitteln der Forschungsinitiative Rheinland-Pfalz eine Abschlussförderung für die Fertigstellung der Dissertation einschließlich der Abgabe oder die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung.
Gefördert werden können Promovierende mit sehr guten Leistungen.
Grundsätzlich sind keine Selbstbewerbungen möglich, sondern die Anträge erfolgen auf Vorschlag der Betreuerin oder des Betreuers an das Forschungsreferat. Sie werden gebeten, das Formular für Gutachten zu verwenden.

Hier finden Sie Informationen zur Ausschreibung / Hinweise für die Antragstellung (English Version), das Antragsformular (English Version) sowie das Formular für Gutachten.

Bewerbungstermine:
15. März eines jeden Jahres (Finanzierungsbeginn zwischen dem 1. Mai und 1. Juli) und 
15. September eines jeden Jahres (Finanzierungsbeginn zwischen dem 1. November und 1. Januar)