Prüfungen - Informationen für Lehrende


Prüfungsvorbereitung und -durchführung

Grundlage der Prüfungsorganisation ist die jeweils gültige Fachprüfungsordnung. Im Folgenden finden Sie einige nützliche Informationen zu diesem Thema. Bitte beachten Sie, falls Unklarheiten bestehen, nehmen Sie bitte frühzeitige Kontakt mit den zuständigen Ansprechpersonen im Fach oder der Sachbearbeiterin im Hochschulprüfungsamt auf.

    Wie wird eine Prüfung angelegt?

    1. Sie als Lehrperson legen den Prüfungstermins für Klausuren und mündlichen Prüfungen fest. Danach muss für die Prüfung ein Raum über PORTA oder mit Hilfe der Raumvergabe reserviert werden.
    2. Falls der Prüfungstermin in den letzten beiden Vorlesungswochen stattfinden soll, bitte auch den Raum der Lehrveranstaltung dafür nutzen und zwingend das Zeitraster einhalten.
    3. Prüfungstermin und -raum an die zuständige Sachbearbeiterin im Hochschulprüfungsamt  melden. Sie legt die Prüfung in PORTA an.

    Prüfungsdurchführung - Häufige Fragen

    Wie kann ich eine Prüfungsvertretung benennen?

    Bitte verwenden Sie für die Bestimmung der Prüfervertreter das ►Prüfervertreter-Formular.

    Jeder Prüfer/jede Prüferin kann eine/n oder mehrere Prüfervertreter/innen bestimmen. Die Prüfervertreter bekommen in PORTA eine weitere Rolle und erhalten bis auf Widerruf die Berechtigung, Prüfungsnoten aller Prüfungen des/der zu vertretenen Prüfers/Prüferin in PORTA zu verbuchen und Prüfungsteilnehmerlisten einzusehen. Dazu erhalten die Prüfervertreter eine erste iTAN-Liste zugesendet, mit der das Speichern, Abschließen und Exportieren von Prüfungsdaten abgesichert wird und selbstständig neue iTAN-Listen erstellt werden können.

    Sie bekommen nur eine iTAN-Liste zugesendet, da die Liste personengebunden ist und unabhängig vom vertretenen Prüfer/Prüferin funktioniert.

    PORTA verlangt nach einer TAN. Woher bekomme ich eine TAN-Liste?

    Die initiale TAN-Liste muss beim Hochschulprüfungsamt beantragt werden. Sie wird per Hauspost zugestellt. Der Versand per Mail ist nicht möglich.
    Die nachfolgenden Listen können selbst erstellt werden. Die Anleitung dazu erhalten Sie zusammen mit der initialen Liste.

    Wo finde ich die Liste der Teilnehmer*innen der Prüfung?

    In der Rolle Prüfer_UTR: Wählen Sie unter dem Reiter „Lehrorganisation“ den Punkt „Meine Veranstaltungen und Prüfungen“ auf. Dort finden Sie den Reiter „Prüfungen“. Suchen Sie die Prüfung, zu der Sie eine Teilnehmerliste ausdrucken wollen und wählen Sie am Ende der Zeile das Symbol für „Details für Prüfung XY anzeigen“. Im neuen Fenster wechseln Sie in die Rolle „Lehrperson“. Unter Parallelgruppen/Termine können Sie nun an der betreffenden Prüfung den Punkt „Teilnehmende anzeigen“ auswählen. Die Liste kann von dort aus gedruckt oder nach Excel exportiert werden.

    Wie und wo melde ich, wenn angemeldete Teilnehmer*innen nicht zur Prüfung erschienen sind?

    Sie müssen das Nichterscheinen eines Studierenden nicht gesondert melden. Bei der Noteneingabe tragen Sie anstatt einer Note das Kürzel „NE“ (= nicht erschienen) ein. PORTA übernimmt den Vermerk und setzt automatisch eine 5,0 als Note.

    Was tun bei Problemen bei der Prüfung (Störung, Kandidat*innen ohne Anmeldung etc.)

    Stört ein Studierender den ordnungsgemäßen Ablauf einer Prüfung so kann der Prüfer bzw. der Aufsichtsführende diesen, in der Regel nach vorab erfolgter Abmahnung, von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausschließen. Die Prüfung ist in dem Fall mit 5,0 zu werten. Möchte ein Studierender an der Prüfung teilnehmen, obwohl er nicht zur Prüfung angemeldet ist, ist ihm dies zu versagen. Eine nicht angemeldete Prüfung gilt als nicht abgelegt. Es kann keine Nachmeldung erfolgen.

    Wie und wo gebe ich die Noten bei PORTA ein?

    Loggen Sie sich in PORTA ein und wählen Sie unter dem Reiter „Leistungen“ den Menüpunkt „Noten eingeben“. Dort können Sie die Prüfung auswählen, zu der Sie die Noten eintragen möchten. Zur Noteneingabe wird eine TAN-Liste benötigt. Bitte beachten Sie, dass die Noten bei Hausarbeiten und Portfolioprüfungen sofort nach dem Eintragen in PORTA sichtbar sind. Bei allen anderen Prüfungsarten muss die Noteneingabe erst abgeschlossen werden. In der Zwischenzeit sehen die Studierenden hinter der Prüfung nur den Vermerk „Eingabe läuft“.

    Bei einem Studierenden wurde die falsche Note in PORTA eingetragen. Was kann ich tun?

    Hier ist zu unterscheiden, ob die eingetragene Note besser oder schlechter ist als die tatsächlich erzielte Note. Eine nachträgliche Verbesserung ist möglich. Informieren Sie hierzu die zuständige Sachbearbeiterin im HPA schriftlich darüber, dass die Note geändert werden soll. Ist die tatsächliche Note schlechter als die in PORTA eingetragene, so kann die Note nur unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden. Informationen darüber erhalten Sie beim HPA.

    Wie wird eine Prüfungseinsicht organisiert?

    Die Organisation der Prüfungseinsicht ist Sache der Fächer. Es muss sichergestellt werden, dass keine Kopien oder Fotos der Dokumente gemacht werden. Die Studierenden können sich jedoch Notizen machen.

    Was ist bei letztmalig Nichtbestandenen Prüfungen zu beachten?

    Ist der letztmögliche Wiederholungsversuch nicht bestanden, wird in PORTA das Kürzel EN (endgültiges Nichtbestehen) gesetzt. Das HPA informiert den Studierenden per Bescheid darüber, dass die Prüfung endgültig nicht bestanden wurde und der Prüfungsanspruch im gewählten Studiengang erloschen ist.

    Wie sollten Klausuren oder Protokolle von Prüfungen aussehen?

    Bei mündlichen Prüfungen ist ein Protokoll anzufertigen. Es gibt keine Mustervorlage. Das Protokoll muss die Namen der Prüferinnen oder Prüfer, der oder des Protokollführenden sowie der Kandidatin oder des Kandidaten, Beginn und Ende der mündlichen Prüfung, die wesentlichen Gegenstände der mündlichen Prüfung, die Prüfungsleistungen und die erteilten Noten enthalten. Das Protokoll darf nicht elektronisch abgefasst werden.

    Umgang mit Fällen von Plagiat

    Besteht der hinreichende Verdacht auf ein Plagiat so kann der Prüfer dies mithilfe der Plagiatssoftware der Universität Trier überprüfen. Hierzu muss er zunächst das Einverständnis des Prüflings einholen. Ergibt die Prüfung, dass ein wesentlicher Teil der Arbeit plagiiert wurde, muss die Note 5,0 vergeben werden. Bei der Abschlussarbeit sind die Belege zusammen mit dem Gutachten beim HPA einzureichen.