Aufgaben des Senates

Der Senat als oberstes beschlussfassendes Zentralorgan der Hochschule hat alle Angelegenheiten wahrzunehmen, die die gesamte Hochschule betreffen.
Insbesondere soll er,

  • die Grundordnung erlassen bzw. ändern;
  • den Jahresbericht der Präsidentin oder des Präsidenten entgegennehmen;
  • den Gesamtentwicklungsplan der Hochschule aufstellen und beschließen;
  • die Einschreibe-, die Bibliotheks- sowie die Benutzungsordnungen für zentrale Einrichtungen erlassen;
  • zu Ordnungen für Hochschulprüfungen, Promotions- und Habilitationsordnungen Stellung nehmen;
  • acht Mitglieder für das Hochschulkuratorium vorschlagen;
  • zu den Vorschlägen der Fachbereiche für die Berufung von Professorinnen und Professoren und die Bestellung von Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren Stellung nehmen;
  • die Präsidentin oder den Präsidenten sowie die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten wählen.

Er soll ferner beschließen,

  • über die Errichtung, Änderung, Aufhebung und Organisation wissenschaftlicher Einrichtungen und Betriebseinheiten;
  • allgemeine Grundsätze über die Verteilung der Stellen und Mittel;
  • über für die Hochschule zugewiesene Stellen und Mittel;
  • im Zusammenhang mit der Festsetzung von Zulassungshöchstzahlen;
  • in Forschungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung;
  • über die Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen;
  • in Angelegenheiten des wissenschaftlichen Nachwuchses von grundsätzlicher Bedeutung;
  • über die Bildung gemeinsamer Ausschüsse;
  • über Pläne zur Förderung von Frauen;
  • über Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung.

Mitglieder des Senats

Dem Senat der Universität Trier gehören als Mitglieder an:

  1. die Präsidentin oder der Präsident als vorsitzendes Mitglied,
  2. die Dekaninnen und Dekane,
  3. ein Mitglied jedes Fachbereichs aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer (§ 37 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 HochSchG),
  4. vier Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden (§ 37 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 HochSchG),
  5. vier Mitglieder aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (§ 37 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 HochSchG),
  6. ein Mitglied aus der Gruppe der nicht wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (§ 37 Abs. 2 Nr. 4 HochSchG)

Dem Senat gehören als beratende Mitglieder (Rede- und Antragsrecht) an:

  1. die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten,
  2. die Kanzlerin oder der Kanzler,
  3. die Leiterinnen und Leiter der zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und zentralen Betriebseinheiten,
  4. die Gleichstellungsbeauftragte des Senates,
  5. die Ehrensenatorinnen und Ehrensenatoren,
  6. das vorsitzende Mitglied des Hochschulkuratoriums gemäß § 73 HochSchG,
  7. das vorsitzende Mitglied des Hochschulrates gemäß § 75 HochSchG,
  8. eine Vertreterin oder ein Vertreter der Theologischen Fakultät Trier,
  9. ein Mitglied der Doktorandenvertretung gemäß § 34 Abs. 9 HochSchG.

Die Amtszeit der gewählten Vertreterinnen und Vertreter im Senat dauert drei Jahre, die der Studierenden ein Jahr; die Amtszeit endet jedoch spätestens mit dem Zusammentritt eines neu gewählten Gremiums.
 

Dem Senat gehören derzeit stimmberechtigt an:

Vorsitz

Prof. Dr. Michael Jäckel, Präsident der Universität Trier

Dekaninnen und Dekane
Prof. Dr. Conny Antoni, Fachbereich I
Prof. Dr. Sebastian Hoffmann, Fachbereich II
Prof. Dr. Uwe Jun, Fachbereich III
Prof. Dr. Ludwig von Auer, Fachbereich IV
Prof. Dr. Benjamin Raue, Fachbereich V
Prof. Dr. Thomas Udelhoven, Fachbereich VI
Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
Prof. Dr. Benedikt Strobel, Prodekan des Fachbereichs I
Prof. Dr. Andreas Regelsberger, Prodekan des Fachbereichs II
Prof. Dr. Ursula Lehmkuhl, Fachbereichs III
Prof. Dr. Volker Schulz, Prodekan des Fachbereichs IV
Prof. Dr. Thomas Raab, Fachbereich V
Prof. Dr. Markus Casper, Fachbereich VI
Gruppe der Studierenden
Eva Balzert, Fachbereich I
Nils Claasen, Fachbereich V
Florian Krohs, Fachbereich III
Sarah Riefer, Fachbereich II
Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Annika Enning, Fachbereich III
Dr. Tobias Kranz, Fachbereich IV
Dr. Lothar Müller, Fachbereich I
apl. Prof. Dr. Norbert Müller, Fachbereich IV
Gruppe der nicht wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Ralf Christmann, Stabsstelle Kanzlerin - Verwaltungs-DV

 Weitere Informationen zum Senat erhalten Sie im Gremieninformationssystem der Universität und im Service-Portal Senat.