Aufgaben des Senates
Der Senat als oberstes beschlussfassendes Zentralorgan der Hochschule hat alle Angelegenheiten wahrzunehmen, die die gesamte Hochschule betreffen.
Insbesondere soll er,
- die Grundordnung erlassen bzw. ändern;
- den Jahresbericht der Präsidentin oder des Präsidenten entgegennehmen;
- den Gesamtentwicklungsplan der Hochschule aufstellen und beschließen;
- die Einschreibe-, die Bibliotheks- sowie die Benutzungsordnungen für zentrale Einrichtungen erlassen;
- zu Ordnungen für Hochschulprüfungen, Promotions- und Habilitationsordnungen Stellung nehmen;
- acht Mitglieder für das Hochschulkuratorium vorschlagen;
- zu den Vorschlägen der Fachbereiche für die Berufung von Professorinnen und Professoren und die Bestellung von Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren Stellung nehmen;
- die Präsidentin oder den Präsidenten sowie die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten wählen.
Er soll ferner beschließen,
- über die Errichtung, Änderung, Aufhebung und Organisation wissenschaftlicher Einrichtungen und Betriebseinheiten;
- allgemeine Grundsätze über die Verteilung der Stellen und Mittel;
- über für die Hochschule zugewiesene Stellen und Mittel;
- im Zusammenhang mit der Festsetzung von Zulassungshöchstzahlen;
- in Forschungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung;
- über die Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen;
- in Angelegenheiten des wissenschaftlichen Nachwuchses von grundsätzlicher Bedeutung;
- über die Bildung gemeinsamer Ausschüsse;
- über Pläne zur Förderung von Frauen;
- über Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung.
Mitglieder des Senats
Dem Senat der Universität Trier gehören als Mitglieder an:
- die Präsidentin oder der Präsident als vorsitzendes Mitglied,
- zwei Mitglied jedes Fachbereichs aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer (§ 37 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 HochSchG),
- vier Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden (§ 37 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 HochSchG),
- vier Mitglieder aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (§ 37 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 HochSchG),
- ein Mitglied aus der Gruppe der nicht wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (§ 37 Abs. 2 Nr. 4 HochSchG)
Dem Senat gehören als beratende Mitglieder (Rede- und Antragsrecht) an:
- die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten,
- die Kanzlerin oder der Kanzler,
- die Leiterinnen und Leiter der zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und zentralen Betriebseinheiten,
- die Gleichstellungsbeauftragte des Senates,
- die Ehrensenatorinnen und Ehrensenatoren,
- das vorsitzende Mitglied des Hochschulkuratoriums gemäß § 73 HochSchG,
- das vorsitzende Mitglied des Hochschulrates gemäß § 75 HochSchG,
- eine Vertreterin oder ein Vertreter der Theologischen Fakultät Trier,
- ein Mitglied der Doktorandenvertretung gemäß § 34 Abs. 9 HochSchG.
Die Amtszeit der gewählten Vertreterinnen und Vertreter im Senat dauert drei Jahre, die der Studierenden ein Jahr; die Amtszeit endet jedoch spätestens mit dem Zusammentritt eines neu gewählten Gremiums.
Dem Senat gehören derzeit stimmberechtigt an:
Vorsitz |
Prof. Dr. Eva Martha Eckkrammer, Präsidentin der Universität Trier |
Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer |
Prof. Dr. Heike Spaderna, Fachbereich I |
Prof. Dr. Benedikt Strobel, Fachbereich I |
Prof. Dr. Sabine Arndt-Lappe, Fachbereich II |
Prof. Dr. Andreas Regelsberger, Fachbereich II |
Prof. Dr. Uwe Jun, Fachbereich III |
Prof. Dr. Stephan Laux, Fachbereich III |
Prof. Dr. Volker Schulz, Fachbereich IV |
Prof. Dr. Bernhard Swoboda, Fachbereich IV |
Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi, Fachbereich V |
Prof. Dr. Antje von Ungern-Sternberg, Fachbereich V |
Prof. Dr. Markus Casper, Fachbereich VI |
Prof. Dr. Thomas Udelhoven, Fachbereich VI |
Gruppe der Studierenden |
Nadja Anna Josefine Gröling, Fachbereich V |
Florian Krohs, Fachbereich III |
Oksana Petruk, Fachbereich III |
Lukas Alfons Weisbrod, Fachbereich III |
Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter |
Dr. Bernadette Edle von Dawans, Fachbereich I |
Dr. Florian Ertz, Fachbereich IV |
Dr. Lothar Müller, Fachbereich I |
Dr. Mara Onasch, Fachbereich II |
Gruppe der nicht wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter |
Ralf Christmann, Stabsstelle Kanzlerin - Verwaltungs-DV |
Weitere Informationen zum Senat erhalten Sie im Gremieninformationssystem der Universität und im Service-Portal Senat.