Ombudspersonen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Universität Trier

Univ.-Prof. Dr. Diederich Eckardt
Univ.-Prof. Dr. Diederich Eckardt
Function: Fachbereich V - Rechtswissenschaft
Facility: Prof. Dr. Eckardt
Room: C232
Consultation-hour: nach Vereinbarung
Tel.: +49 651 201-2572
Univ.-Prof. Dr. Kristina Engelhard
Univ.-Prof. Dr. Kristina Engelhard
Function: Professor*innen
Facility: Fachbereich I - Philosophie
Room: B411
Consultation-hour: nach Vereinbarung
Tel.: +49 651 201-2341
Univ.-Prof. Dr. Joachim Schild
Univ.-Prof. Dr. Joachim Schild
Function: Professor*innen
Facility: Fachbereich III - Politikwissenschaft
Room: A122
Consultation-hour: nach Vereinbarung
Tel.: +49 651 201-2124
Fax: +49 651 201-3917

Ombudsleute beraten Universitätsangehörige bei Verdacht auf Fehlverhalten

Die Universität Trier bestellt drei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Kreis der Professorinnen und Professoren als Ombudspersonen für Mitglieder und Angehörige der Universität, die Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens vorzubringen haben, oder denen wissenschaftliches Fehlverhalten vorgeworfen wird.

Die Ombudspersonen beraten als Vertrauenspersonen diejenigen, die sie über ein vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten informieren. Sie prüfen die Vorwürfe auf Plausibilität, auf Korrektheit und Bedeutung und im Hinblick auf die Möglichkeiten der Ausräumung der Vorwürfe. Jedes Mitglied der Universität hat Anspruch darauf, eine Ombudsperson innerhalb kurzer Frist persönlich zu sprechen.

Verfahren bei Verdacht auf Fehlverhalten

Bei konkreten Verdachtsmomenten für wissenschaftliches Fehlverhalten wird unverzüglich eine Ombudsperson informiert. Die Ombudsperson übermittelt Anschuldigungen wissenschaftlichen Fehlverhaltens der oder dem Forschungskommissionsvorsitzenden.

Der vom Verdacht des Fehlverhaltens betroffenen Person wird unverzüglich von der Ombudsperson unter Nennung der belastenden Tatsachen und Beweismittel Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die jeweils zuständigen Organe oder Einrichtungen leiten je nach Sachverhalt arbeits-, zivil-, straf- oder ordnungsrechtliche Maßnahmen ein.