Zulassungsbeschränkungen & Zulassungsergebnisse

Allgemeine Hinweise

Die meisten Studiengänge an der Universität Trier sind zulassungsfreie Studiengänge. Jeder, der sich mit einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung (für einen Bachelor-Studiengang) bzw. mit den passenden Voraussetzungen (für einen Master-Studiengang) fristgerecht bewirbt, wird eingeschrieben. Ein externes Vergabeverfahren ist hier nicht vorgeschaltet.
Insbesondere bei Master-Studiengängen können besondere Zugangsvoraussetzungen, wie z.B. das Nachweisen einer bestimmten Mindestnote, gelten. Diese Zugangsvoraussetzungen legen die Fächer in den Allgemeinen Prüfungsordnungen in Verbindung mit den Fachprüfungsordnungen ( Prüfungsordnungen der Universität Trier) fest. 

Die Zulassung in zulassungsfreie Studiengänge erfolgt nach Prüfung der Zugangsvoraussetzungen, sofern diese vorhanden sind, direkt (d.h. ohne Vergabeverfahren).

In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist die Anzahl der Studienplätze begrenzt, da sich meist mehr Interessierte bewerben möchten, als ein Fach für den Studiengang aufnehmen kann. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden diese Studiengänge als "NC" Studiengänge bezeichnet. Bewerber*innen müssen sich auf den Studiengang erst einmal bewerben. Wenn die Bewerbungsfrist abgelaufen ist, werden in einem Vergabeverfahren (anhand der Note und / oder der Wartesemester) die Bewerber*innen ausgewählt, die ein Platzangebot erhalten.

  • Bei den zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengängen (Bewerbungsverfahren | zulassungsbeschränkter BA-Studiengang) müssen Bewerber*innen auf
    • das 1. Fachsemester sich erst über das Dialogorientierte Service-Verfahren (DoSV) bei der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) registrieren. Danach bewirbt man sich im Bewerbungsportal der Universität Trier (PORTA). Das Vergabeverfahren wird zentral über hochschulstart.de durchgeführt. Bitte beachten: Alle zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengänge starten nur im Wintersemester mit dem 1. Fachsemester.
    • höhere Fachsemester keine Registrierung bei hochschulstart.de vornehmen, sondern sich im Bewerbungsportal (PORTA) bewerben, da das Vergabeverfahren hochschulintern durchgeführt wird. Bitte beachtenWenn Sie keine Vorstudien im betreffenden Studiengang vorweisen, können Sie sich nicht auf ein höheres Fachsemester bewerben!

Hinweis zur Tabelle: Wenn ein höheres Fachsemester in der Liste nicht erwähnt ist, so ist der Studiengang im höheren Fachsemester zulassungsfrei. Wichtig: Wenn Sie keine Vorstudien im betreffenden Studiengang vorweisen, können Sie sich nicht auf ein höheres Fachsemester bewerben!

Zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Bachelor StudiengangBewerbung im WiSe
auf das

Bewerbung im SoSe
auf das

Bewerbung über
DoSV
Bewerbung über
PORTA
Biologie (Lehramtsfach)1. FS Ja - 1. FSja - immer
Grundschulbildung (Lehramtsfach)1., 3. und 5. FS2., 4. und 6. FSJa - 1. FSja - immer
Medien- und Kommunikationswissenschaft1. FS Ja - 1. FSja - immer
Psychologie1., 3. und 5. FS2., 4. und 6. FSJa - 1. FSja - immer
Master StudiengangBewerbung im WiSe
auf das
Bewerbung im Sose
auf das
Bewerbung über
DoSV
Bewerbung über
PORTA
Psychologie                                                 1., 2., 3. und 4. FS1., 2., 3. und 4. FSneinja - immer
Psychologie mit Schwerpunkt
Klinische Psychologie und
Psychotherapie

1., 2., 3. und 4. FS

1., 2., 3. und 4. FS

nein

ja - immer

 

Weitere Hinweise

Restplätze / Losverfahren

Manchmal stehen nach den Vergabe- und Nachrückverfahren noch Plätze in zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengängen (ausschließlich für das 1. Fachsemester) zur Verfügung.

Diese werden über die Plattform "Studienplatzbörse" deutschlandweit ausgeschrieben und unter den fristgerecht eingesendeten Bewerbungen verlost. Die Bewerbungsfristen sind auch auf der Studienplatzbörse zu ersehen.

Sobald es an der Universität Trier freie Plätze in zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengängen gibt, welche verlost werden, finden Sie diese auf unserer Seite Restplätze / Losverfahren.

 

Sonderantrag Härtefall

In besonderen Situationen kann für die Zulassung ins 1. Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengangs (nicht möglich für Master-Studiengänge) ein Härtefallantrag gestellt werden.

  • Antrag auf sofortige Zulassung in der Quote für Fälle außergewöhnliche Härte
  • Antrag auf Nachteilsausgleich im Bewerbungsverfahren

Lesen Sie dazu bitte sorgfältig die Informationen auf unserer Website Sonderantrag Härtefall, da die Anträge nur in sehr besonderen Situationen genehmigt werden.

 

Zulassungsergebnisse der vergangenen Semester

Bewerber können sich die Zulassungsergebnisse der vergangenen Semester anschauen um zu sehen, wie dort der NC lag.

Es gilt zu beachten, dass die Ergebnisse auf vergangenen Vergabeverfahren basieren und somit keinerlei Aussagekraft bezüglich zukünftiger Vergabeverfahren bieten.

Die Zulassungsergebnisse beziehen sich nur auf Zulassungen zum 1. Fachsemester des jeweiligen Studiengangs.