Studiengänge von A-Z
Ein Studium wird durch eine Hochschulprüfung oder eine staatliche Prüfung abgeschlossen.
Die Prüfungen zum Bachelor und Master sind Hochschulprüfungen. Die Universität Trier verleiht auf Grund der Hochschulprüfung je nach Studiengang einen akademischen Grad: Bachelor oder Master (of Arts, Science oder Education). Ausbildung und Prüfung in Studiengängen mit diesen Abschlüssen werden ausschließlich von der Hochschule geregelt.
Ein Staatsexamen bzw. eine Staatsprüfung dagegen wird von einem staatlichen Prüfungsamt abgenommen. Das Staatsexamen bietet Zugang zu bestimmten vom Staat regulierten Berufen (medizinische Berufe) oder zum Staatsdienst (wie Lehramt, juristische Berufe). Das Staatsexamen beschreibt daher eine Prüfungsform und ist kein akademischer Grad. Es berechtigt aber wie die oben genannten Hochschulprüfungen dazu, an das grundständige Studium eine Promotion anzuschließen.
Aktuelle Abschlüsse
Informationen zum Studium und Staatsexamen in Rechtswissenschaft finden sich auf den Seiten des Faches.
Ansprechpartner/-innen
Die zuständigen Anlaufstellen für die formale Abwicklung der Prüfungen finden Sie unter Prüfungen. In Prüfungsfragen beraten können – je nach Fragestellung –
- die Prüfer/-innen,
- die Fachstudienberatungen,
- sowie die Mitarbeiter/innen der Prüfungsämter.