Gasthörerschaft: Teilnahme am regulären Veranstaltungsangebot

Die Gasthörerschaft bietet Ihnen die Möglichkeit, gemeinsam mit den regulären Studierenden als Gasthörerin bzw. Gasthörer an einer oder mehreren von ca. 1.800 Lehrveranstaltungen teilzunehmen, die jedes Semester an der Universität Trier durchgeführt werden. Grundsätzlich steht ihnen das gesamte Spektrum an Lehrveranstaltungen offen. Davon ausgenommen sind lediglich Veranstaltungen, die ausdrücklich eine Beschränkung der Teilnehmerzahlen ausweisen oder als spezielle Übungen für Studierende in der Erstausbildung gekennzeichnet sind.

Einen Überblick über Lehrveranstaltungen (z.B. Vorlesungen) ermöglicht die Veranstaltungssuche im Menüpunkt Studienangebot unseres PORTA-Systems. Hier können Sie auf das gesamte Lehrangebot zugreifen und ganz einfach mit einem Suchbegriff (z.B. Titel oder Dozent/in) im Vorlesungsverzeichnis für Sie interessante Angebote finden.

 

Auf folgender Seite informieren wir Sie Schritt für Schritt über den Ablauf des Zulassungsverfahrens


Anmeldefristen
Für die Zulassung zum Gasthörerstudium benötigen Sie zwei Formulare: Gasthörerantrag und Gasthörerschein.

Anmeldefrist zum Sommersemester: 31. März

Anmeldefrist zum Wintersemester: 15. Oktober