Umstellung des Haupt- und Nebenfachmodells im Master

Auf Beschluss des Senats der Universität Trier wird das derzeitige Haupt-/Nebenfachmodell im Master in ein reines 1-Fach-Modell überführt. Eine Einschreibung in die bestehenden Haupt- und Nebenfachstudiengänge im Master ist nur noch bis einschließlich zum Sommersemester 2024 möglich.

Die im Haupt- und Nebenfach eingeschriebenen Studierenden können noch bis zum Sommersemester 2028 ihr Studium zu Ende führen.

Bitte beachten Sie: Das Haupt- und Nebenfachmodell im Bachelor ist von der Umstellung nicht berührt und wird fortgeführt.

Gründe für die Überführung der Haupt- und Nebenfachstudiengänge in ein 1-Fach-Modell im Master

Die Universität Trier ist bestrebt, ihren Studierenden ein attraktives und zeitgemäßes Studienangebot zu unterbreiten. Die Struktur des Studiengangmodells ist hierbei ein prägender Faktor. Mit einem auf 1-Fach-Studiengängen basierenden Modell im Master möchte die Universität weitergehende individuelle Möglichkeiten zur fachlichen und überfachlichen Schwerpunktsetzung bieten. Hierzu wird sie unter anderem einen vergrößerten und neu strukturierten Wahlbereich in die Masterstudiengänge integrieren. Durch die Umstellung auf ein 1-Fach-Modell wird zudem eine bessere Passung und Anschlussfähigkeit an die Angebote anderer (auch internationaler) Hochschulen erreicht. Nicht zuletzt entspricht das 1-Fach-Studienmodell auch der studentischen Nachfrage.
Aus diesem Grund werden die Haupt- und Nebenfachstudiengänge im Master nicht fortgeführt. Die Beendigung des Studiums den Haupt- und Nebenfachstudiengängen ist aber durch eine großzügige Übergangsfrist abgesichert.

Zeitplan der Umstellung

  • Die Einschreibung in Haupt- und Nebenfachstudiengänge ist noch bis einschließlich zum Sommersemester 2024 möglich.
  • Ab dem Wintersemester 2024/25 ist eine Neueinschreibung in Haupt- und Nebenfachstudiengängen auch in höheren Fachsemestern nicht mehr möglich.
  • Im Sommersemester 2028 werden Prüfungen im Haupt- und Nebenfach letztmalig angeboten. Verlängerungen um bis zu zwei Jahre sind in Sonderfällen bei Krankheit und Schwangerschaft zulässig.
  • Ab dem Wintersemester 2028/29 ist der Übergang in einen 1-Fach-Studiengang zwingend, wenn das Studium bis dahin noch nicht abgeschlossen oder eine Verlängerung ausgesprochen wurde.

An wen kann man sich mit Fragen wenden?

Bei weiteren Fragen können Sie sich an die Zentrale Studienberatung oder Ihre jeweilige Fachstudienberatung wenden.