Ist eine Stiftung & Co. KG als gewerblich geprägte Personengesellschaft anzusehen? Mit dieser Frage hat sich das FG Münster in seiner Entscheidung vom 27.02.2020 (3 K 3593/16 F) beschäftigt und sie verneint. Dies hat zur Folge, dass die Kommanditanteile kein begünstigtes Betriebsvermögen im Sinne von § 13a ErbStG darstellen.