Frauen mit einem qualifizierten Hochschulabschluss oder einer Promotion können sich um ein Stipendium bewerben zum Wiedereinstieg und zur Weiterqualifizierung für eine Professur oder zum Abschluss der Promotion. Voraussetzung: Die wissenschaftliche Tätigkeit war wegen Erziehungs- oder Betreuungsaufgaben für maximal fünf Jahre oder für mindestens fünf Jahre wegen einer qualifizierten Berufstätigkeit unterbrochen - davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs. Bei der Antragstellung (bis 15. Januar) berät das Frauenbüro der Universität Trier, Tel. 0651/201-3196 oder -3197 oder - 3257, E-Mail: <link mail>frauenbuero@uni-trier.de .
Weitere Informationen auf der Homepage des Ministeriums: <link http: www.mbwjk.rlp.de _blank external-link-new-window>www.mbwjk.rlp.de