Frauen mit einem qualifizierten Hochschulabschluss oder einer Promotion, die ihre wissenschaftliche Tätigkeit wegen Erziehungs- oder Betreuungsaufgaben für maximal fünf Jahre oder einer mindestens fünfjährigen qualifizierten Berufstätigkeit unterbrochen haben, können sich um ein Stipendium bewerben. Es dient zum Wiedereinstieg mit dem Ziel der Weiterqualifizierung für eine Professur oder des Abschlusses der Promotion. Anträge müssen bis zum 15. Januar 2011 über die Frauenbeauftragte an den Präsidenten der Universität Trier gestellt werden. Als Unterlagen müssen ein formloser Antrag mit Exposé, Lebenslauf, Zeugnisse und zwei Gutachten eingereicht werden. Beratung und Antragstellung: Frauenbüro Universität Trier, Drittmittelgebäude, Raum 38 und 51, Tel. 0651/201-3196 oder -3197 oder -3257 sowie per Mail: frauenbuero@uni-trier.de .
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Wissenschaftlerinnen wird der Wiedereinstieg erleichtert
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Frauen mit einem qualifizierten Hochschulabschluss oder einer Promotion, die ihre wissenschaftliche Tätigkeit wegen Erziehungs- oder Betreuungsaufgaben für maximal fünf Jahre oder einer mindestens fünfjährigen qualifizierten Berufstätigkeit unterbrochen haben, können sich um ein Stipendium bewerben. Es dient zum Wiedereinstieg mit dem Ziel der Weiterqualifizierung für eine Professur oder des Abschlusses der Promotion. Anträge müssen bis zum 15. Januar 2011 über die Frauenbeauftragte an den Präsidenten der Universität Trier gestellt werden. Als Unterlagen müssen ein formloser Antrag mit Exposé, Lebenslauf, Zeugnisse und zwei Gutachten eingereicht werden. Beratung und Antragstellung: Frauenbüro Universität Trier, Drittmittelgebäude, Raum 38 und 51, Tel. 0651/201-3196 oder -3197 oder -3257 sowie per Mail: frauenbuero@uni-trier.de .
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