Dem Hochschulrat gehören neben fünf durch den Senat gewählte Mitglieder der Universität Trier fünf Personen des öffentlichen Lebens an, die durch das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit berufen werden. Die Perspektive und das Wissen der Mitglieder des Hochschulrats ist für die Universität Trier auch beim kommenden Profilbildungsprozess von großer Bedeutung, an dem das Gremium mitbeteiligt sein wird.
Über neue Forschungsverbünde informierte das Präsidium der Universität Trier den Hochschulrat bei der ersten Sitzung ebenso wie über die Förderung von Forschungsgroßgeräten durch das Land. Daneben wurde unter anderem über die Aktualisierung der Geschäftsordnung aufgrund des neuen Hochschulgesetzes gesprochen.
Als zentrales Organ berät und unterstützt der Hochschulrat die Universität in allen wichtigen Angelegenheiten und fördert ihre Profilbildung, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Er hat unter anderem ein Vorschlagsrecht für die Einrichtung von Studiengängen und ein Zustimmungsrecht zum Gesamtentwicklungsplan der Universität. Luisa Gärtner (Studentin im Fachbereich II), Andrea Weber (Vizepräsidentin der IHK Trier) und Prof. Dr. Martina Minas-Nerpel (Universität Trier, Ägyptologie) gehören dem Hochschulrat erstmals an.