„Ich freue mich sehr, dass sich die Hochschule auf den Weg gemacht hat und den Schritt in Richtung einer noch größeren Autonomie der Universität Trier gehen möchte. Damit gewinnt sie noch mehr Eigenständigkeit bei der Gewinnung von hochqualifizierten Lehrenden und Forschenden“, sagte Minister Wolf bei der Unterzeichnung der Vereinbarung. Höchste Qualitätsmaßstäbe müssen nicht nur für die Ausgewählten gelten, sondern auch für das Verfahren der Personalauswahl und Berufungen sind ein zentrales Instrument der Erneuerung und Profilbildung der Hochschulen. Daher wollen wir die weitere Delegation des Berufungsrechts vorantreiben, so Wolf.
Bei der Einstellung von Professorinnen und Professoren an Hochschulen gilt das Hochschulgesetz von Rheinland-Pfalz. Bislang sehen die Regelungen vor, dass Hochschulen dem rhein-land-pfälzischen Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur einen Besetzungsvorschlag vorlegen und auf dieser Grundlage die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer vom Wissenschaftsminister berufen werden. Der Trierer Universitätspräsident Jäckel hatte beim Wissenschaftsministerium beantragt, dieses Berufungsrecht an ihn zu übertragen. Die Trierer Universität ist in Rheinland-Pfalz die zweite Hochschule nach der Mainzer Universität.
Das Hochschulgesetz gibt in § 50 Abs. 3a die Möglichkeit, „die Befugnis zur Berufung von Professorinnen und Professoren auf Antrag einer Hochschule ganz oder teilweise jeweils befristet auf drei Jahre der Präsidentin oder dem Präsidenten der Hochschule (zu) übertragen." Grundlage der Berufung in Eigenregie der Universität Trier ist dabei ein zwischen dem Ministerium und der Universität abgestimmtes Qualitätssicherungskonzept.