SchUM wird Welterbe

Das Arye Maimon-Institut der Universität Trier war am UNESCO-Welterbe-Antrag beteiligt.

Alter jüdischer Friedhof Worms
Alter jüdischer Friedhof in Worms. Foto: Christoph Cluse / CC-BY 4.0

In seiner Sitzung im chinesischen Fuzhou hat das Welterbe-Komitee der UNESCO entschieden, die „SchUM-Stätten von Speyer, Worms und Mainz“ in die Liste der Welterbe-Stätten einzuschreiben. Hierzu gehören die mittelalterlichen Synagogenbezirke von Speyer und Worms sowie die alten jüdischen Friedhöfe von Mainz und Worms. Mit dem Arye Maimon-Institut für Geschichte der Juden (AMIGJ) war die Universität Trier an der Erarbeitung des Welterbe-Antrags durch das Land beteiligt. Zur Arbeitsgruppe des Landes unter Leitung von Dr. Stefanie Hahn (Ministerium des Inneren und für Sport) gehörten außerdem Vertreterinnen und Vertreter der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE), des Instituts für Europäische Kunstgeschichte der Universität Heidelberg (IEK) sowie des Vereins „SchUM-Städte e.V.“, der in Abstimmung mit den beteiligten Städten und den jüdischen Gemeinden nun für das Management der Welterbe-Stätten zuständig ist.

Die Abkürzung „SchUM“ geht auf die jüdischen Namen von Speyer, Worms und Mainz zurück. Die jüdischen Gemeinden dieser Städte gehörten zu den ältesten nördlich der Alpen und bildeten im Mittelalter einen Bund, der in gemeinsamen Statuten, den „Takkanot SchUM“, Ausdruck fand.

Große Freude an der Universität Trier

Der Historiker Christoph Cluse, der für das Trierer Institut am Projekt mitwirkte, freut sich über die Entscheidung. Im Rahmen der Antragstellung war das Trierer Team zuständig für den historischen Teil und für die Quellensammlung, die dem Nominierungsdossier als Anhang beigefügt ist. „Das europäisch-jüdische Kulturerbe ist auf der UNESCO-Liste noch immer unterrepräsentiert“, gibt er zu bedenken. Er persönlich freue sich besonders darüber, dass mit der Eintragung der „SchUM-Stätten“ die welthistorische Bedeutung einer typischen Diaspora-Gemeinschaft gewürdigt werde. Mit der Entscheidung des Welterbe-Komitees seien im Übrigen keine UNESCO Fördermittel verbunden, vielmehr gehen die Kommunen und das Land dauerhafte Verpflichtungen ein, um das Welterbe für künftige Generationen zu bewahren.

Das Welterbe-Komitee folgt mit seiner Entscheidung der Nominierung durch das Land Rheinland-Pfalz. Insbesondere wird anerkannt, dass die Ensembles von jüdischen Gemeindezentren und Friedhöfen seit dem 11. Jahrhundert die religiöse Architektur und Bestattungskultur der jüdischen Diaspora Mitteleuropas maßgeblich beeinflusst haben. Sie werden gewürdigt als einzigartige Zeugnisse für die Ausbildung der jüdischen Kultur und Identität in Europa und als Orte, die mit wesentlichen kulturellen Leistungen des sog. aschkenasischen (mitteleuropäischen) Judentums verbunden sind. Das Komitee erkennt die Integrität und Authentizität der Stätten ausdrücklich an und würdigt die bereits getroffenen und geplanten Vorkehrungen für deren Schutz und Pflege.

Das Nominierungsdossier des Landes (in englischer Sprache) ist online einsehbar. Weitere Informationen: https://schumstaedte.de/unesco/schum-als-welterbe/