„Ein Qualitätsmerkmal des Internationalen Bachelors ist, dass die Ausbildung jeweils durch muttersprachliche Juristinnen und Juristen erfolgt“, stellt Juraprofessor Jens Kleinschmidt heraus. Bis auf Chinesisch und Japanisch sind daher Fremdsprachen-Kenntnisse im jeweils gewählten Rechtssystem Voraussetzung für Studieninteressierte. Dafür ist der Bachelor of Laws „International Legal Studies“ NC-frei. Ein bestimmter Notendurchschnitt im Abitur ist nicht erforderlich.
Ein oder zwei Semester ins Ausland
Fester Bestandteil des Internationalen Jura-Bachelors ist ein Auslandssemester. Hierfür steht den Studierenden ein großes Netzwerk an Partneruniversitäten zur Verfügung. Wer möchte, kann auch ein ganzes Jahr im Ausland studieren oder ein Praktikum im Ausland absolvieren. Besonders ambitionierte Studierende können den freien Wahlbereich nutzen, um Kenntnisse in einem weiteren Rechtssystem zu erwerben, und so z. B. neben angloamerikanischem Recht noch französisches Recht studieren.
Durch das Trierer Ausbildungskonzept sind die angehenden Juristinnen und Juristen bestens für den Arbeitsmarkt gewappnet, wie Juraprofessorin Birgit Peters unterstreicht: „Der Abschluss ist international anerkannt. Das macht Absolventinnen und Absolventen beispielsweise für weltweit tätige Unternehmen zu attraktiven Mitarbeitenden in den jeweiligen Rechtsabteilungen.“ Darüber hinaus können sich mit diesem Studienabschluss Tätigkeitsfelder in internationalen Organisationen, unter anderem bei den Vereinten Nationen, eröffnen. Aber auch Juristinnen und Juristen, die später vorrangig im deutschen Recht tätig sein wollen, können sich durch Kenntnisse im ausländischen Recht profilieren. Immer wieder gebe es Fälle, wie beispielsweise Vertragsverhandlungen mit ausländischen Firmen oder Verkehrsunfälle im Ausland, bei denen das spezielle Jura-Wissen hilfreich ist.
Nach dem Bachelor noch das Staatsexamen
Den Studierenden des Bachelors „International Legal Studies“ steht zudem der weitere Weg zum Staatsexamen offen. Wer die Leistungen für den Bachelor erfüllt hat, kann sich ohne weiteres zum Staatsexamen anmelden. Das Staatsexamen ist in Deutschland Voraussetzung für eine Tätigkeit als Anwält*in, Richter*in oder Staatsanwält*in.
„Bisher erhalten Absolventinnen und Absolventen der fachspezifischen Fremdsprachenausbildung am Ende ein Zertifikat. Mit dem neuen Internationalen Jura-Bachelor schaffen wir nun einen international anerkannten Abschluss, der die besondere Leistung der Studierenden würdigt, die sich Kenntnisse in mindestens zwei Rechtssystemen erarbeitet haben“, sagt Prof. Dr. Antje von Ungern-Sternberg. Die Dekanin des Fachbereichs Rechtswissenschaft ist stolz darauf, dass die Universität Trier nun einen zweiten rechtswissenschaftlichen Bachelorstudiengang anbieten kann. Erst zum vergangenen Wintersemester war der integrierte Bachelor of Laws (LL.B.) eingeführt worden. Er bietet die Möglichkeit, das Studium mit dem Bachelor-Abschluss zu beenden oder die Staatsexamensprüfung anzuschließen.