100 Jahre Frauenwahlrecht: ein Grund zum Feiern?

Frauenquote im Bundestag, Frauen als Wählerinnen und die Frage nach der Gleichberechtigung: Wissenschaftler der Universität Trier ordnen das geschichtliche Ereignis ein.

Weibliche Stadtverordnete in Berlin im Jahr 1919. Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-1983-1205-508 / CC-BY-SA 3.0

Am 12. November 1918 verkündete der Rat der Volksbeauftragten, dass Frauen in Deutschland wählen dürfen. Kurz später trat auch das entsprechende Reichswahlgesetz in Kraft und Frauen durften das erste Mal an die Urne. An der Universität Trier ist das 100-jährige Jubiläum unter anderem Anlass, sich im aktuellen Wintersemester in einem Seminar mit dem Thema Frauenwahlrecht zu beschäftigen.Ist dieses Jubiläum Grund zum Feiern oder bedarf es noch mehr Gleichberechtigung? Die Frauenquote im Bundestag beträgt circa 30 Prozent. Die aufstrebende Rechte propagiert eine eigene Vorstellung von Gleichberechtigung. Und wie wählen Frauen heute überhaupt? Fünf Wissenschaftler aus Rechtswissenschaft, Soziologie, Politikwissenschaft, Geschichtswissenschaft und Gender-Forschung der Universität Trier geben Antworten auf diese Fragen.