BAföG A - Z
Stand: Oktober 2021
Von A wie Antrag bis Z wie Zuschuss gibt es ein paar einfache, dafür aber wichtige Regeln, die Sie beherzigen sollten, um schnell an Ihre BAfög-Förderung zu kommen. Der Aufwand ist gar nicht so groß. Wir helfen Ihnen gerne dabei.
A
Abbruch/Abschluss des Studiums
Wer sein Studium abbricht hat keinen Anspruch mehr auf Förderungsleistungen nach dem BAföG. Den Zeitpunkt ab dem die Förderungsleistungen nicht mehr zustehen, stellt das BAföG-Amt aufgrund der individuellen Verhältnisse im Einzelfall fest.
Ablehnung
Das BAföG kennt mehrere Ablehnungen. Diese sind im Einzelnen:
- Eine Ablehnung dem Grunde nach: eine solche kann z. B. nach einem Fachrichtungswechsel, bei der Aufnahme eines zweiten Bachelor- oder zweiten Masterstudium erfolgen. Hierbei wird für das derzeit betriebene Studium (Ausbildungsabschnitt) kein BAföG mehr geleistet.
- Eine Ablehnung wegen fehlender Mitwirkung bedeutet, dass ihr die maximale Einreichungsfrist für fehlende Unterlagen nicht eingehalten habt.
- Eine Ablehnung der Höhe nach: das anrechenbare Einkommen und Vermögen des Antragstellers und seiner Eltern (in dieser Reihenfolge) übersteigt den zustehenden Bedarf.
Bei der Ablehnung ergeht immer ein Bescheid, gegen den man sich, sofern man sich ungerecht behandelt fühlt, mit einem Widerspruch wehren kann.
Adressänderung
Eine Adressänderung ist dem BAföG-Amt immer unverzüglich, schriftlich mitzuteilen. Sollten Sie kein BAföG mehr beziehen, müssen Sie dies dem Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln unter Angabe der Förderungsnummer anzeigen. Wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen, legen Sie uns nach einem Umzug sowohl die Kündigungsbestätigung der alten Wohnung als auch einen Mietnachweis der neuen Wohnung vor. Achten Sie darauf, dass die Angaben lesbar sind und alle Unterschriften enthalten (Vermieter und Mieter).
Änderungsmitteilung
Alle Änderungen der persönlichen Verhältnisse (von Ihnen und Ihrer Familie), die für die Berechnung oder Bewilligung von BAföG von Bedeutung sind, müssen dem BAföG-Amt unverzüglich, schriftlich mitgeteilt werden. Sollte die Änderung Auswirkungen haben, wird der Bescheid entsprechend angepasst.
Aktualisierungsantrag
Ist das Einkommen des Ehegatten/Lebenspartners oder der Eltern / eines Elternteils im Bewilligungszeitraum (BWZ) voraussichtlich wesentlich niedriger als im berücksichtigten, vorletzten Kalenderjahr, so kann ein Aktualisierungsantrag (Formblatt 7) gestellt werden.
Der Antrag muss vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes (BWZ) gestellt werden. Bitte lassen Sie sich hierzu vom BAföG-Amt beraten.
Altersgrenze
Studierende können grundsätzlich nur gefördert werden, wenn sie das Studium vor Vollendung des 45. Lebensjahres beginnen. Wer nach Vollendung des 45. Lebensjahres ein Studium beginnt, erhält nur in besonders bestimmten Ausnahmefällen Ausbildungsförderung.
Auslandsstudium
Ein Auslandsstudium kann unter Umständen gefördert werden. Da ein anderes Amt zuständig ist, ist eine Änderungsmitteilung unbedingt erforderlich. Die Zeit eines Auslandsaufenthalts bleibt bis zu einem Jahr bei förderungsrechtlichen Entscheidungen (Berechnung der Förderungshöchstdauer, Fachrichtungswechsel, Leistungsnachweis) unberücksichtigt.
Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt nur einmal im Monat, jeweils am Ende des Monats für den Folgemonat im Voraus.
B
Bedarf
Aktuelle Informationen zu den Bedarfssätzen finden Sie unter www.bafög.de.
Beurlaubung
Eine Beurlaubung vom Studium ist unbedingt mitzuteilen. Für diese Zeit steht kein BAföG zu. Urlaubsemester werden allerdings auch nicht mitgezählt (vgl. Auslandsstudium bzw. Förderungshöchstdauer).
Bewilligungszeitraum
Der Bewilligungszeitraum (BWZ) ist der Zeitraum, für den Sie BAföG erhalten. Dieser ist auf der ersten Seite des Bescheides aufgeführt. In der Regel wird für zwei Semester (zwölf Monate) bewilligt. Wenn Sie danach weiterhin BAföG erhalten wollen, müssen Sie einen neuen Antrag auf Ausbildungsförderung stellen.
Tipp: Sofern Sie zwei Monate vor Ablauf Ihres BWZ einen weitestgehend vollständigen Weiterförderungsantrag gestellt haben, haben Sie einen Anspruch auf eine lückenlose Weiterförderung.
D
Darlehen
BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen gewährt. Ausnahme: eine Förderung nach § 7 Abs. 3 (nach mehrfachem Fachrichtungswechsel) und § 15 Abs. 3 a (Hilfe zum Studienabschluss) wird ausschließlich als Volldarlehen gewährt (siehe Rückzahlung).
E
Ehepartner/-in
Wenn Sie verheiratet sind oder während des Studiums heiraten, gehört zur BAföG-Berechnung auch der Einkommensnachweis Ihres Ehepartners / Ihrer Ehepartnerin. Bitte übersenden Sie uns die Urkunde über die Eheschließung sowie das Formblatt 3 inkl. der Angaben und Nachweisen zum vorletzten Kalenderjahr.
Einkommen Antragsteller / Auszubildender
Berücksichtigt wird das Einkommen das im Bewilligungszeitraum erzielt wird. Innerhalb eines Bewilligungszeitraumes von 12 Monaten können Sie bis zu 6.240,00€ brutto verdienen. Selbstständige, Honorarkräfte und Gewerbetreibende müssen eine Gewinn- und Verlustrechnung und/oder betriebswirtschaftliche Auswertung für den jeweiligen BWZ vorlegen. Sollte Ihr Einkommen die Grenze überschreiten, kommt es zur Anrechnung. Spätestens am Ende des Bewilligungszeitraums sind die Verdienstnachweise mit sichtbarem Brutto-Gehalt einzureichen.
Einkommen Eltern/Ehepartner
Für die Anrechnung des Einkommens des Ehegatten oder Lebenspartners und der Eltern des Auszubildenden sind die Einkommensverhältnisse im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes maßgebend. Das Einkommen muss im Formblatt 3 bei der Antragsstellung angegeben und entsprechende Nachweise beigefügt werden (Einkommensteuerbescheid, Lohnsteuerbescheinigung, Verdienstnachweise o.ä.). Auch Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld o.ä.) sowie Renten sind anzugeben und nachzuweisen.
Elternunabhängige Förderung
Einkommen der Eltern bleibt außer Betracht, wenn Auszubildende bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 30. Lebensjahr vollendet haben, bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Vollendung des 18. Lebensjahres fünf Jahre erwerbstätig waren oder bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Abschluss einer vorhergehenden, zumindest dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung drei Jahre oder im Fall einer kürzeren Ausbildung entsprechend länger erwerbstätig waren. Bringen Sie zur Beratung ihren Rentenversicherungsverlauf mit.
F
Fachrichtungswechsel
Ein Fachrichtungswechsel ist jede Änderung des Studienziels oder der Fächerkombination. Der Wechsel der Fachrichtung ist immer mit einem gesonderten Antrag anzuzeigen. Ein Wechsel nach Beginn des dritten Fachsemesters oder später ist immer zu begründen. Vor einem Wechsel sollte unbedingt die Beratung im BAföG-Amt aufgesucht werden.
Förderungsbetrag
Der Förderungsbetrag errechnet sich aus dem Gesamtbedarf abzüglich des anzurechnenden Einkommens und Vermögens des Antragstellers und des anzurechnenden Einkommens seines Ehegatten/Lebenspartners und seiner Eltern in dieser Reihenfolge. Er wird zu 50% als Zuschuss und zu 50% als zinsfreies Staatsdarlehen gewährt.
Förderungshöchstdauer (FHD)
Die Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit nach der für Ihren Studiengang gültigen Studien- und Prüfungsordnung.
Förderung über die FHD hinaus
Eine Überschreitung bzw. Verlängerung der Höchstdauer ist unter gewissen Voraussetzungen möglich:
- Aus schwerwiegendem Grund
- Pflege naher Angehöriger (mindestens Pflegegrad 3),
- Gremientätigkeit als gewähltes Mitglied,
- Erstmaliges Nichtbestehen der Abschlussprüfung,
- Behinderung, Schwangerschaft, Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu 14 Jahren.
Lassen Sie sich beraten!
Förderungsnummer
Die Förderungsnummer ist für das BAföG-Amt sehr wichtig. Mit deren Hilfe kann jeder Vorgang einem bestimmten Antragsteller zugeordnet werden. Bitte nach Möglichkeit immer angeben!
G
Geschwister (Anrechnung)
Im Formblatt 3 müssen Eltern alle Kinder (auch Stief- und Pflegekinder) eintragen. Dabei muss angegeben werden, was die Geschwister im Bewilligungszeitraum machen (Schule, Studium, Ausbildung, Arbeit o.ä.). Das BAföG-Amt überprüft dann ob für Ihre Geschwister ein zusätzlicher Freibetrag vom Einkommen der Eltern gewährt werden kann. Entsprechende Nachweise sind dann beizufügen (Schulbescheinigungen, Ausbildungsverträge, Immatrikulationsbescheinigungen o. ä.). Nur die Geschwister, die ihren Lebensunterhalt komplett alleine verdienen, brauchen nicht ins Formblatt 3 eingetragen zu werden.
GEZ
Wenn Sie BAföG erhalten und nicht bei ihren Eltern wohnen, können Sie sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag (GEZ) befreien lassen. Es lohnt sich deshalb einen Antrag zu stellen, da man selbst mit kleinstem Förderungsbetrag befreit wird.
H
Härtefreibetrag
Es kann auf Antrag ein Härtefreibetrag gewährt werden, wenn beispielsweise jemand in der Familie als schwerbehindert anerkannt ist. Der Antrag muss vor Ablauf des BWZ gestellt werden. Dieser Freibetrag mindert das anzurechnende Einkommen und erhöht damit den Förderungsbetrag.
Hochschulwechsel
Ein Hochschulwechsel ist, solange man nicht die Fachrichtung wechselt, grundsätzlich unschädlich. Informieren Sie frühzeitig das alte und das neu zuständige BAföG-Amt. Vorher sollte das BAföG-Amt für eine Beratung kontaktiert werden.
Risiko: Werden die Leistungen der alten Hochschule von der neuen nur teilweise oder nicht anerkannt, kann es passieren, dass der Leistungsnachweis nicht vorgelegt oder das Studium nicht innerhalb der Förderungshöchstdauer abgeschlossen werden kann. Zeitverluste durch die Nichtanrechnung von Studienleistungen begründen keinen Anspruch auf Förderungsverlängerung.
K
Kinder
Für Auszubildende, die mit mindestens einem eigenen Kind, das das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einem Haushalt leben, erhöht sich der Bedarfssatz für jedes dieser Kinder. Der Kinderbetreuungszuschlag wird für denselben Zeitraum nur einem Elternteil gewährt. Sind beide Elternteile nach dem BAföG dem Grunde nach förderungsfähig und leben in einem gemeinsamen Haushalt, bestimmen sie untereinander, wer den Kinderbetreuungszuschlag erhält. Informieren Sie sich beim BAföG-Amt über alle Sonderregelungen und lass Sie sich beraten.
Sollte dieser Fall zutreffen, ist entsprechend Formblatt 4 auszufüllen und einzureichen.
Krankenversicherungszuschlag
Sobald Sie sich selbst krankenversichern müssen (meistens ab 25), hilft Ihnen das BAföG auch hier finanziell weiter: Wenn Sie den Nachweis einreichen, erhalten Sie entweder den Pauschalsatz für Kranken- und Pflegeversicherung zum BAföG dazu oder die individuelle Summe, falls Sie über 30 oder privat versichert sind.
Krankheit
Eine Krankheit kann als Grund für eine spätere Vorlage des Leistungsnachweises oder für eine Überschreitung der Förderungshöchstdauer anerkannt werden. Die BAföG-Leistungen werden auch während der Erkrankung bis zu drei Kalendermonaten weitergezahlt. Lassen Sie sich vom BAföG-Amt entsprechend beraten!
L
Leistungsnachweis (Notenbescheinigung)
Förderungsleistungen ab dem 5. Fachsemester werden nur gewährt, wenn Sie einen ordnungsgemäßen Leistungsnachweis vorlegen können. Die jeweiligen Fächer legen die benötigten ECTS-Punkte fest (bitte dort erfragen). Der BAföG-Empfänger sollte sein Studium so ausrichten, dass er die Kriterien rechtzeitig erfüllt. Unter bestimmten Umständen kann die Vorlage des Leistungsnachweises auch später zugelassen werden (siehe „Förderung über die FHD hinaus).
Lohnersatzleistungen
Unter Lohnersatzleistungen oder Entgeltersatzleistungen (auch Einkommensersatzleistungen) versteht der Gesetzgeber die finanzielle Unterstützung, die du erhältst, wenn du aus bestimmten Gründen nicht mehr arbeiten kannst. Sie dienen dazu, dein entfallendes Gehalt auszugleichen und deinen Lebensunterhalt zu sichern (Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Übergangsgeld o. ä.).
Sollten die Eltern oder Lebenspartner im maßgeblichen Kalenderjahr Lohnersatzleistungen erhalten haben, sind hier entsprechende Nachweise mit Netto-Beträgen einzureichen.
M
Mietbescheinigung
Der BAföG-Bedarf erhöht sich, wenn Sie nicht bei Ihren Eltern / nicht im Eigentum der Eltern wohnen. Es sind entsprechende Nachweise wie Mietvertrag / Mietbescheinigung oder Wohnungsgeberbescheinigung einzureichen.
Änderungen im Mietverhältnis sind unverzüglich mitzuteilen. Bei Kündigung oder Umzug bitten wir um Vorlage er Kündigungsbestätigung und / oder des neuen Mietvertrages / Mietbescheinigung.
Eine Mietbescheinigung können Sie aus den Formularen herunterladen.
Mitwirkung
Ihre Mitwirkung ist gefragt!
Je eher Sie alle Unterlagen, die für die Entscheidung über den Antrag erforderlich sind, vollständig einreichen, desto eher können wir entscheiden.
Fehlt Ihre Mitwirkung - ohne Angabe von validen Gründen - so kann das zur Ablehnung des Antrags führen.
O
Online-Antrag
Sie können Ihren BAföG-Antrag online ausfüllen und direkt ans BAföG-Amt übermitteln. Unterschrift nicht vergessen!
P
Praktikum
Wenn Sie im Rahmen ihres Studiums ein Praktikum machen – egal ob freiwillig oder verpflichtend – müssen Sie dies dem BAföG-Amt vor Antritt des Praktikums mitteilen. Übersende uns den Vertrag, sodass wir prüfen können, ob es eine Vergütung gibt und ob sie angerechnet werden muss. Beim Pflichtpraktikum müssen Sie einen Nachweis des Fachbereichs vorlegen aus die Notwendigkeit des Pflichtpraktikums ersichtlich ist.
Praxissemester
Ein Praxissemester ist kein Grund, keinen Antrag auf BAföG zu stellen. Die Praktikantenvergütung ist allerdings als Ausbildungsvergütung anzurechnen. Vor einem Praxissemester sollte daher unbedingt die Beratung im BAföG-Amt aufgesucht werden.
R
Rückzahlung
Die Rückzahlung ihres Darlehensanteils beginnt erst 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer (FHD) deines Erststudiums und wird über das Bundesverwaltungsamt (BVA) abgewickelt. Hierüber sendet das BVA ca. 4,5 Jahre nach Ende der FHD dir einen Feststellungsbescheid zu aus dem sich die Rückzahlungsmodalitäten ergeben. Die maximale Rückzahlung beläuft sich auf 10.010 € und ist entweder in Raten à 130 € monatlich möglich oder in einer Summe, was mit weiteren Rabatten begünstigt wird.
S
Schwangerschaft
Informationen für Ausbildungsförderung während/nach Schwangerschaften erhalten Sie hier.
Studienabschlussförderung
Eine Hilfe zum Studienabschluss gibt es nur als Darlehen für maximal 12 Monate. Informiere dich über die weiteren Voraussetzungen beim BAföG-Amt. Erforderlich ist auch eine erneute Antragstellung.
U
Urlaubssemester
Wenn Sie ein Urlaubssemester planen, müssen Sie das dem BAföG-Amt umgehend mitteilen, denn während einer Beurlaubung stehen ihnen gem. BAföG keine Förderung zu. Informieren Sie das Amt nicht, wird das gezahlte Geld für dieses Semester mit einer Zahlungsfrist von 4 Wochen zurückgefordert. Die Förderungshöchstdauer wird um die Zeit des Urlaubssemesters verlängert.
V
Vermögen
Das Vermögen der Eltern und des Ehegatten bleibt unberücksichtigt. Das Vermögen des Antragstellers wird angerechnet, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Erkundigen Sie sich hierzu bei uns oder auf www.bafög.de über die aktuellen Freibeträge. Die Höhe ihres Vermögens ist zum Zeitpunkt der Antragstellung (Tag an dem der Antrag beim BAföG-Amt eingegangen ist) nachzuweisen. Abweichungen von nicht mehr als 14 Tagen sind möglich. Nachweise nur in Form von vollständigen Kopien (keine Screenshots).
Vorausleistung
Eine Vorausleistung kann beantragt werden, wenn sich die Eltern weigern, Unterhalt zu zahlen. Das BAföG-Amt leistet dann den Betrag, den die Eltern zahlen müssten voraus und versucht, den Betrag von den Eltern zurückzufordern. Gegebenenfalls müssen die Eltern mit einer Unterhaltsklage rechnen. Wenn sich die Eltern weigern, die Unterlagen vorzulegen, die für die BAföG-Berechnung erforderlich sind, wird ähnlich verfahren.
W
Widerspruch
Widerspruch kann innerhalb eines Monats gegen jeden Bescheid des BAföG-Amtes schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden.
Als Reaktion auf einen Wiederspruch folgt ein neuer Bescheid (Abhilfe) oder, wenn keine Abhilfe möglich ist, ein Widerspruchsbescheid, gegen den wiederum Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden kann. In der Regel wird der Widerspruchsführer vor Erlass eines Widerspruchsbescheides umfassend über den Sachverhalt informiert, bzw. mit ihm der Sachverhalt erörtert.
Weiterförderungsantrag/Wiederholungsantrag
Füllen Sie Formblatt 9 aus und reichen Sie die Bescheinigung nach § 9 BAföG für das entsprechende Semester ein. Alle anderen Nachweise entfallen für Sie. Ihre Eltern reichen Formblatt 3 und Einkommensnachweise für das vorletzte Kalenderjahr ein.