Rechtliche Grundlagen in der Lehre

19.04.2024 10:00–12:00 Mensa, Gästeraum Fortbildung | Weiterbildung

Veranstaltung im Rahmen des Hochschuldidaktischen Programms 2024 der Arbeitsstelle gute und innovative Lehre

Bei der Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen kann es immer wieder zu schwierigen Situationen kommen, bei denen die Lehrenden unsicher sind, welche rechtlichen Grundlagen gelten. Beispielsweise, ob und wann Lehrveranstaltungen abgebrochen oder Störenfriede des Raumes verwiesen werden können, ob es Regelungen es zur Anwesenheit in Lehrveranstaltungen gibt, was bei Prüfungen als Täuschungsversuch gilt und wie dann zu verfahren ist oder aber wie damit umgegangen werden kann, wenn Studierende mit Beurteilungen unzufrieden sind und mit dem Anwalt drohen.
Nach einem Einstieg und einigen grundsätzlichen Informationen zu rechtlichen Grundlagen in der Lehre, gibt es die Möglichkeit Fragen zu stellen und gemeinsam mit Guido Käsgen (Leiter der
Abteilung II) und Lisa Ludes (Leiterin des HPA) werden universitäre Leitlinien vorgestellt und Handlungsempfehlungen erörtert.

Inhalte und Ziele:
• Vermittlung von rechtlichem Grundlagenwissen zur Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen
• Beantwortung und Diskussion offener Fragen
• Erörterung von Handlungsmöglichkeiten in schwierigen Lehrsituationen

Leitung: Dr. Ansgar Berger, Guido Käsgen, Lisa Ludes, Universität Trier.