Rahmenvorgaben und Grundsätze
Den formalen Rahmen für die Gestaltung von Studienangeboten bilden neben den externen Qualitätsanforderungen die allgemeinen Prüfungsordnungen der Universität Trier für Bachelor- und Masterstudiengänge in Verbindung mit weiteren hochschulinternen Strukturvorgaben.
Hierzu zählen insbesondere
- der Studienakkreditierungsstaatsvertrag vom 12. Juli 2017,
- die rheinland-pfälzische Landesverordnung zur Studienakkreditierung (HSchulQSAkkrV RP) vom 28. Juni 2018,
- der Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse, sowie
- die Grundsätze zur Gestaltung von Bachelor- und Masterstudiengängen an der Universität Trier.
Bei lehrerinnen- und lehrerbildenden Studiengängen sind zudem die entsprechenden ländergemeinsamen sowie die landesspezifischen Vorgaben (insbesondere die Curricularen Standards des Landes Rheinland-Pfalz) zu berücksichtigen.
Bei der Formulierung von Qualifikationszielen bieten die entsprechende Handreichung der Universität Trier sowie der Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse eine Orientierung.