Arbeitssicherheitsorganisation, A - Z
Überblick | Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat eine zusammenfassende Darstellung der wichtigsten Vorschriften zum Thema Arbeitsschutz an Hochschulen in dem genannten Dokument erstmals in 2022 veröffentlicht. Diese Regel kann als Kompendium und Nachschlagwerk genutzt werden. |
Beauftragte | |
Abfall und Entsorgung | |
Betriebsarzt*in | |
Betriebliche Wiedereingliederung (BEM) | |
Beauftragte/r für Biologische Sicherheit | |
Brandschutzbeauftragte*r | |
Fachkraft für Arbeitssicherheit | |
Laserschutzbeauftragte*r | |
Sicherheitsbeauftragte | |
Sicherheits- und Gesundheitskoordinator*in (für Baumaßnahmen der Universität) | |
Strahlenschutzbeauftragte | |
Suchtberatung | |
Tierschutzbeauftragte | |
Gremien | |
Arbeitsschutzausschuss Die Rechtsgrundlage für den Arbeitsschutzausschuss ist § 11 des ASiG. Der Arbeitschutzausschuss tagt vierteljährlich und besteht aus dem Arbeitgeber, zwei Vertreter*innen des Personalrates und den Sicherheitsbeauftragten*innen der Universität. Die Geschäftsführung obliegt dem Arbeitsschutzreferent. | |
Helfer*innen | |
Ersthelfer*innen | |
Brandschutzhelfer*innen | |
Mitarbeitervertretung | |
Jugend- und Auszubildendenvertretung | |
Personalrat | |
Schwerbehindertenvertretung | |
Verantwortung | |
Universitätsleitung, Geschäftsverteilung | |
Arbeitsschutzreferent*in | |
Schnellübersicht: meine Grundpflichten als Vorgesetzte/r im Arbeitsschutz | |
Aufgaben, Pflichten, Verantwortung und Haftung im innerbetrieblichen Arbeitsschutz (allgemeine Info der GKV | |
Hausordnung der Universität, wichtige Regelungen für die Sicherheit (§§ 7, 13) | |
Übertragung von Arbeitsschutzpflichten an Professoren/innen Urteil (VG Augsburg 2012) |