Wissenschaftlicher Nachwuchs

Die Universität Trier betrachtet die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und dessen Unterstützung bei der beruflichen Karriereentwicklung als zentrale Aufgaben, die für die Entwicklung der Universität wie auch für ihren Beitrag zur Gestaltung von Gesellschaft und Wirtschaft von hoher Relevanz sind. Ihr Ziel ist es, die frühe wissenschaftliche Eigenständigkeit zu fördern, die fachliche und interdisziplinäre Forschungskompetenz weiterzuentwickeln, hochschuldidaktische Qualifikationen zu vermitteln, die überfachlichen, berufsbezogenen Fähigkeiten zu stärken sowie Karrierewege für eine Berufstätigkeit innerhalb wie außerhalb der Wissenschaft planbar und transparent zu gestalten.

Zur Qualitätssicherung und -entwicklung im Bereich der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung hat die Universität Trier Leitlinien formuliert und einen eigenen Kompetenzrahmen entwickelt, der die für die Arbeit in der Wissenschaft notwendigen Einzelkompetenzen operationalisiert.

Für das Promotions- und Habilitationswesen hat sie zudem in einer eigenen Satzung (entsprechend § 34 des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes) Regelungen zum Erlass und zur Änderung von Promotions- und Habilitationsordnungen, übergreifende Qualitätsziele sowie spezifische Qualitätsstandards in Promotions- bzw. Habilitationsverfahren definiert. Für Tenure-Track-Verfahren existiert ebenfalls eine satzungsförmige Regelung (Berufungs- und Tenure-Track-Verfahren).