Öffnungszeiten der Geschäftsstelle
dienstags: 9 – 12 Uhr
donnerstags: (in der Regel) 8 - 9.30 Uhr
Aufgrund der aktuellen, durch die Corona-Pandemie bedingten Situation den Antrag mit Unterlagen und frankiertem Rückumschlag bitte postalisch zusenden. Zurzeit reicht es aus, einfache Kopien einzureichen (gültig bis 28. Februar 2021).
WICHTIG: Ab dem 15.09.2019 wird die Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes für die Lehrämter an Schulen an der Universität Kaiserslautern nicht mehr besetzt sein.
Aus diesem Grund müssen alle Anträge auf Anerkennung von lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterprüfungen als Erste Staatsprüfung oder Anerkennung eines Zertifikatsstudiengangs als Erweiterungsprüfung ab diesem Zeitpunkt an die Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes in Trier gesendet werden.
Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes für die Lehrämter an Schulen
an der Universität Trier
Universitätsring 15
54296 Trier
Bei Rückfragen zur Anerkennung von lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterprüfungen als Erste Staatsprüfung wenden Sie sich ab dem 01.10.2019 bitte ausschließlich an Frau Tullius.
Frau Elke Tullius
Tel.: (0651) 201 3220
E-Mail: tullius(at)uni-trier.de
Internet: www.uni-trier.de/index.php?id=20098
Aus organisatorischen Gründen können nur Anträge auf Anerkennung mit beigefügtem an Sie adressierten und frankierten Rückumschlag angenommen werden!
Die Downloads der Anträge auf Anerkennung finden Siehier.