Stipendien aktuell
In diesem Bereich finden Sie aktuelle Ankündigungen zu Informationsveranstaltungen der Stipendienberatungsstelle in Zusammenarbeit mit einzelnen Förderwerken und in nächster Zeit endende Bewerbungsfristen von Stipendiengebern.
Regelmäßig finden Veranstaltungen rund um das Thema Stipendien statt, bei denen Sie sich über Bewerbungsvoraussetzungen, Auswahlprozesse und die Fördermöglichkeiten informieren können.
Aufstiegsstipendium – die Studienförderung für Berufserfahrene
Das Bewerbungsportal ist ab jetzt bis zum 9. Juni 2025 geöffnet!
Bis zum 9. Juni 2025 ist es für Studieninteressierte und Studierende mit Berufserfahrung noch möglich, sich bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung um die Aufstiegsstipendien zu bewerben. Das Förderprogramm unterstützt Berufserfahrene, die besonderes Talent und Engagement bewiesen haben, bei der Durchführung eines ersten Hochschulstudiums.
Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt Fachkräfte mit Berufsausbildung und mehrjähriger Praxiserfahrung bei einem ersten akademischen Hochschulstudium.
Detaillierte Informationen finden Sie unter www.aufstiegsstipendium.de, im aktuellen Online-Flyer sowie in dem nachfolgenden YouTube-Videos: Erklärvideo zum Aufstiegsstipendium, Video zur ideellen Förderung bei der SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung, Interviews mit Stipendiat*innen (Video 1, Video 2) und verschiedene längere Videointerviews mit Stipendiatinnen und Stipendiaten in einer Playlist.
Bewerbungen sind bereits vor Beginn des Studiums und bis zum Ende des zweiten Semesters möglich. Jährlich werden über 1.000 Aufstiegsstipendien vergeben.
Ein Vollzeitstudium wird monatlich mit 934 Euro plus 80 Euro Büchergeld gefördert. Zusätzlich gibt es eine Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren (160 Euro für jedes Kind). Für berufsbegleitend Studierende beträgt die Förderung 2.900 Euro im Kalenderjahr. Die Leistungen sind eine Pauschale und einkommensunabhängig.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung, Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren (nach Abschluss der Ausbildung und vor Beginn eines Studiums) zum Zeitpunkt der Online-Bewerbung
- noch kein Hochschulabschluss (für bereits Studierende: Eine Bewerbung ist vor Beendigung des zweiten Studiensemesters noch möglich)
- ein Nachweis über die besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf, u.a. durch die Note der Berufsabschlussprüfung oder der Abschlussprüfung einer Aufstiegsfortbildung (Gesamtergebnis mit mindestens Note 1,9 oder 87 Punkte und mehr). Eine weitere Möglichkeit ist die besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb (Platzierung unter den ersten drei). Schließlich kann auch ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers für die Bewerbung um ein Aufstiegsstipendium qualifizieren. Bitte reichen Sie nur dann einen Arbeitgebervorschlag ein, wenn Sie die berufliche Leistungsfähigkeit nicht über eine der beiden anderen genannten Möglichkeiten belegen können.
Weitere Informationen und FAQ
Bei Fragen rund um die Bewerbung steht Ihnen gerne das Team der Bewerbungsberatung der SBB zur Seite (per E-Mail: aufstiegsbb-stipendiende, Telefon: 0228 / 62931 -43, -44, -51 oder -63).
Webseite Aufstiegsstipendium - Studieren mit Berufserfahrung
Bewerbungshinweise
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Stipendienberatung der Universität Trier:
Dr. Agnes Schindler & Tara Partetzke, M.Sc.
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stipendien.uni-trier.de
Bewerbungsphase für das Deutschlandstipendium
Deutschlandstipendium: Mehr Freiraum im Studium
Bewerbungen können bis zum 15. Juni 2025 eingereicht werden!
Liebe Studierende,
auch in diesem Sommersemester wird es wieder die Möglichkeit zur Bewerbung auf ein Deutschlandstipendium geben. Die Bewerbungsphase startet am 15. Mai 2025 und läuft bis zum 15. Jui 2025. Bewerbungen können ausschließlich online abgegeben werden.
Das Deutschlandstipendium von monatlich 300 Euro ist einkommensunabhängig und mit dem BAföG kombinierbar. Es wird für mindestens zwei Semester und höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit gezahlt. Dabei wird die eine Hälfte von privaten Förderern – Unternehmen, Stiftungen, Vereinen, Alumni, oder Privatpersonen - finanziert, die andere Hälfte vom BMBF. Über die Vergabe der Deutschlandstipendien entscheidet ein Ausschuss der Universität. Die Förderperiode beginnt zum Wintersemester 2025/26.
Bewerben können sich Studierende eines Bachelor-, Master- oder juristischen Studiengangs an der Universität Trier, sowie StudienbewerberInnen, unabhängig von Alter und Nationalität.
Promotionsstudierende sind von der Förderung ausgeschlossen.
Informationen zur Bewerbung finden Sie auf: www.deutschlandstipendium.uni-trier.de
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Stipendienberatung der Universität Trier:
Dr. Agnes Schindler & Tara Partetzke, M.Sc.
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deutschlandstipendium.uni-trier.de
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Master Plus-Stipendium der Claussen-Simon-Stiftung
Vom 2. Juni bis zum 29. Juni 2025 läuft die Bewerbungsphase!
Der Bewerbungszeitraum für das Master Plus-Stipendium der Claussen-Simon-Stiftung läuft noch bis zum 29. Juni 2025! Gesucht werden junge Menschen aller Fachrichtungen, die sich durch sehr gute Leistungen in ihrem Bachelor-Studium auszeichnen und sich mit Engagement ihrem Master-Studium widmen möchten.
Bewerbung: Wann und wie?
Vom 2. Juni bis zum 29. Juni 2025 können sich Studierende aller Fachrichtungen, die zum kommenden Wintersemester 2025/26 an einer deutschen Hochschule ein Masterstudium beginnen, über das Online-Portal für ein Stipendium bewerben. Alle Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen und den Link zum Online-Portal finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung nur vor dem Masterstudium möglich ist. Wenn Sie aktuell schon im 1. Semester studieren, ist eine Bewerbung NICHT möglich.
Wie sieht die Förderung aus?
Stipendiat:innen werden sowohl finanziell als auch ideell gefördert. Die finanzielle Förderung deckt die individuellen Lebenshaltungskosten und ermöglicht es Ihnen, sich auf Ihr Studium zu konzentrieren. Im Bereich der ideellen Förderung können Sie aus einem breiten freiwilligen Workshopangebot auswählen, was Ihnen zur Ergänzung Ihrer persönlichen Weiterentwicklung und professionellen Weiterbildung sinnvoll erscheint. Bei dem jährlichen Stipendiat:innentreffen wird ein anregender Mix aus Vorträgen, Workshops und diversen Austauschformaten geboten und in den Regionalgruppen können Sie Geförderte in Ihrer Nähe treffen und sich gegenseitig bei informellen Unternehmungen kennenlernen.
Noch unsicher?
Die Claussen-Simon-Stiftung berät Sie gerne auch telefonisch bezüglich der Stipendienbewerbung. Rufen Sie gerne an und (+49 40 38 0 37 150) oder schreiben Sie eine E-Mail an masterplusclaussen-simon-stiftungde.
Stipendienberatung der Universität Trier:
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Hanns-Seidel-Stiftung: Promotionsstipendien
Am 15. Juli 2025 endet die Bewerbungsfrist!
Am 15. Juli 2025 endet die nächste Bewerbungsfrist für Promotionsstipendien der Hanns-Seidel-Stiftung.
Antragsberechtigt sind Graduierte, deren Persönlichkeit und Begabung eine besondere wissenschaftliche Leistung in der Promotion und einen bedeutsamen Beitrag zur Forschung erwarten lassen.
Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird erwartet:
- überdurchschnittliche Schul-/Studienleistungen
- Engagement im politischen, kirchlichen oder sozialen Umfeld
- eine persönliche Eignung: Staatsbürgerliches Verantwortungsbewusstsein, politische Aufgeschlossenheit und ein Bejahen der Ziele der Hanns-Seidel-Stiftung
Nicht gefördert werden können Doktoranden, die
- die Altersgrenze von 32 Jahren erreicht haben
- die für den gleichen Zweck entweder aus anderen Mitteln gefördert werden oder aus öffentlichen Mitteln bereits bis zur Höchstförderungsdauer unterstützt worden sind.
Die ausgewählten Doktoranden treten vor einem unabhängigen Prüfungsausschuss an und haben im Rahmen eines einstündigen Prüfungsgesprächs die Möglichkeit, den Prüfungsausschuss von ihrer fachlichen Qualifikation, ihrer persönlichen Eignung und von ihrem gesellschaftlichen Engagement zu überzeugen.
In der Regel ist die Mehrzahl der Bewerber erfolgreich und erhält für einen Zeitraum von etwa zweieinhalb Jahren ein Begabtenstipendium, das ihnen ermöglicht, zielstrebig ihr Promotionsziel zu erreichen und gleichzeitig als Bildungsmultiplikatoren aktiv an der Ausgestaltung unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung mitzuarbeiten.
Weitere Informationen
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Hanns-Seidel-Stiftung: Studienstipendien
Bewerbungsfrist endet am 15. Juli 2025!
Noch bis zum 15. Juli 2025 können sich Studierende aller Fachrichtungen auf ein Studienstipendium der Hanns-Seidel-Stiftung bewerben.
Bewerben können sich Studierende mit überdurchschnittlichen Schul-/Studienleistungen, Engagement im politischen, kirchlichen oder sozialen Umfeld, staatsbürgerlichem Verantwortungsbewusstsein, politischer Aufgeschlossenheit, die die Ziele der Stiftung bejahen sowie noch nicht die Altersgrenze von 32 Jahren erreicht haben.
Weitere Informationen:
Voraussetzungen
Förderprogramm der Hanns-Seidel-Stiftung
Bewerbungsverfahren und Unterlagen
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Konrad-Adenauer-Stiftung: Studien- und Promotionsstipendien
Die Bewerbungen sind noch bis zum 15. Juli 2025 möglich!
Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen können sich noch bis zum 15. Juli 2025 auf Stipendien der Konrad-Adenauer-Stiftung bewerben.
Studienstipendien:
Mit der Studienförderung möchte die Konrad-Adenauer-Stiftung engagierten jungen Menschen ein gründliches Studium ermöglichen und sie für Aufgaben in Staat und Gesellschaft, insbesondere in Wissenschaft und Wirtschaft, Politik und Verwaltung, Medien und Kultur sowie in internationalen Organisationen, vorbereiten.
Das Stipendium wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gewährt. Es kann – je nach der wirtschaftlichen Lage der Eltern – aktuell bis zu € 744,- im Monat betragen. Unabhängig davon erhält jeder Stipendiat eine monatliche Studienkostenpauschale von € 300,-. Studienaufenthalte im Ausland können bis zu zwei Semester finanziell unterstützt werden. Alle Leistungen werden als nicht zurückzuzahlende Zuschüsse gewährt.
Für Stipendiatinnen und Stipendiaten, die ein Grundstipendium erhalten, kann auf Antrag ein Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von maximal € 86,- pro Monat gewährt werden. Außerdem kann für Stipendiatinnen und Stipendiaten mit mindestens einem Kind, das das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, eine monatliche Kinderbetreuungspauschale gewährt werden. Sie beträgt € 130,- je Kind.
Eine gleichzeitige Studienförderung durch die Konrad-Adenauer-Stiftung und nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder aus sonstigen öffentlichen Mitteln ist ausgeschlossen.
Weitere Details in den Vergaberichtlinien.
Ideelle Förderung
Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung zu sein heißt nicht nur, finanzielle Unterstützung entgegenzunehmen, sondern Teil eines aktiven, lebendigen Netzwerkes zu sein. Kern der ideellen Förderung der Konrad-Adenauer-Stiftung ist das studienbegleitende Seminarprogramm, aber auch die individuelle Beratung in Form von Hochschulgesprächen wird groß geschrieben. In den Hochschulgruppen verfolgen die Stipendiaten eigene Impulse.
Promotionsstipendien:
Die Promotionsförderung der Konrad-Adenauer-Stiftung richtet sich an überdurchschnittlich leistungsstarke, gesellschaftspolitisch engagierte und vielseitig interessierte junge Nachwuchsforscherinnen und –forscher. Sie sollen bereit sein, sich auf dem Weg zum Abschluss ihres Promotionsvorhabens oder ihres künstlerischen Aufbaustudiums mit ihrer gefestigten Persönlichkeit und ihren Kompetenzen in das Netzwerk und die Arbeit unserer christlich-demokratisch geprägten Stiftung einzubringen.
Das Stipendium wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gewährt. Es beträgt € 1350,-- im Monat. In der Regel wird eine Forschungskostenpauschale in Höhe von 100 € im Monat gezahlt. Weitere Zuschläge (z.B. Familie, Kinder) werden gegebenenfalls gewährt.
Ideelle Förderung
Ein promotionsbegleitendes Seminarprogramm im In- und Ausland trägt zur Erweiterung Ihrer interdisziplinären Kompetenzen bei. Sie haben die Möglichkeit, mit Referenten aus allen Bereichen des öffentlichen Lebens einen fruchtbaren Gedankenaustausch zu pflegen.
Weitere Informationen zu den Stipendien und dem Bewerbungsprozess finden Sie auf der Webseite der Konrad-Adenauer-Stiftung.
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Dr. Agnes Schindler & Tara Partetzke, M.Sc.
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Konrad-Adenauer-Stiftung: Studien- und Promotionsstipendien für Internationals
Bewerbungsfrist endet am 15. Juli 2025!
Die nächste Frist zur Bewerbung auf Studien- und Promotionsstipendien für Internationals der Konrad-Adenauer-Stiftung endet am 15. Juli 2025!
Die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) unterstützt internationale Promovierende mit einem monatlichen Stipendium von bis zu 1.400 € für eine Laufzeit von drei Jahren. Studierende können für bis zu zwei Jahre eine Förderung von maximal 992 € pro Monat erhalten. Zusätzlich sind Zuschüsse für die Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 120 €, Familienzuschläge von bis zu 276 €, ein Kindergeld von 250 € sowie die Erstattung von Studiengebühren bis zu 750 € pro Semester möglich.
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten
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Konrad-Adenauer-Stiftung: Journalistische Nachwuchsförderung - JONA
Die Bewerbungen sind noch bis zum 15. Juli 2025 möglich!
Studierende aller Fachrichtungen können sich noch bis zum 15. Juli 2025 auf Stipendien der Konrad-Adenauer-Stiftung bewerben.
Die Journalistische Nachwuchsförderung (JONA) der Konrad-Adenauer-Stiftung ist ein renommiertes Stipendienprogramm, das Studierende aller Fachrichtungen auf eine Karriere im Journalismus vorbereitet. Es bietet eine praxisorientierte Ausbildung in den Bereichen Print, Hörfunk, Fernsehen und Online-Medien. Neben fachlichen Seminaren erhalten die Stipendiatinnen und Stipendiaten finanzielle Unterstützung, darunter eine monatliche Studienkostenpauschale von 300 Euro sowie eine zusätzliche Förderung, die sich an den BAföG-Sätzen orientiert. Das Programm ist studienbegleitend und umfasst neben Seminaren auch Praktika und regelmäßige journalistische Mitarbeit. Bewerben können sich Studierende, die das 4. Fachsemester nicht überschritten haben und sich durch gute bis sehr gute Leistungen sowie ehrenamtliches Engagement auszeichnen.
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten
zur Journalistische Nachwuchsförderung: JONA
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Evangelisches Studienwerk Villigst: Studienstipendien
Studierende können sich noch bis zum 15. Juli 2025 bewerben!
Die nächste Frist zur Bewerbung auf Studienstipendien des Evangelischen Studienwerkes Villigst e.V. endet am 15. Juli 2025.
Das Evangelische Studienwerk Villigst bietet seinen Stipendiatinnen eine umfassende individuelle Begleitung, ein vielseitiges interdisziplinäres Bildungsangebot und die Chance zur Mitbestimmung auf allen Ebenen. Die finanzielle Förderung orientiert sich am BAföG und umfasst bis zu 752 Euro monatlich zuzüglich 300 Euro Studienkostenpauschale sowie viele weitere Leistungen, beispielsweise für Auslandsaufenthalte.
Mit den Studienstipendien werden engagierte junge Menschen mit Begeisterung für das eigene Fach, guten Leistungen und einem ausgeprägten Interesse an fachübergreifenden und gesellschaftlichen Themen gefördert.
Ausdrücklich zur Bewerbung eingeladen sind gerade auch Personen aus Nichtakademikerelternhäusern, von Fachhochschulen und aus den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik.
Wichtig: Es können sich auch Studierende bewerben, die nicht evangelisch sind!!
Weitere Informationen:
Voraussetzungen für die Bewerbung
Bewerbung
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Cusanuswerk: Studienstipendien
Noch bis zum 1. August 2025 bewerben!
Noch bis zum 1. August 2025 können sich katholische Studierende für eine Studienförderung des Cusanuswerkes bewerben, um im aktuellen Auswahlprozess berücksichtigt zu werden (nach dem 01. August gestellte Anträge werden im nächsten Prozess berücksichtigt).
Weitere Informationen über das Auswahlverfahren
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Hans-Böckler-Stiftung: Studienstipendien
Die Bewerbungsfrist endet am 1. August 2025!
Am 1. August 2025 endet die nächste Bewerbungsfrist für ein Studienstipendium der Hans-Böckler-Stiftung!
Die Hans-Böckler-Stiftung ist das Mitbestimmungs-, Forschungs- und Studienförderungswerk des DGB. Sie ist in allen ihren Aufgabenfeldern der Mitbestimmung als Gestaltungsprinzip einer demokratischen Gesellschaft verpflichtet. Sie wirbt für diese Idee, unterstützt Mandatsträger in Mitbestimmungsfunktionen und tritt für erweiterte Mitbestimmungsrechte ein.
Die Hans-Böckler-Stiftung fördert das Studium von jungen Menschen, die in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen möchten und sehr gute bis gute Leistungen erbringen.
Weitere Informationen
Webseite der Stiftung
Bewerbungsinformationen
FAQ für Studierende
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Heinrich Böll Stiftung: Studien- und Promotionsstipendien
Am 1. September 2025 endet die nächste Bewerbungsfrist!
Am 1. September 2025 endet die nächste Frist zur Bewerbung auf Studien- und Promotionsstipendien der Heinrich-Böll-Stiftung.
Pro Jahr fördert das Studienwerk der Heinrich-Böll-Stiftung rund 1200 Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen und Nationalitäten sowohl in Universitäten als auch in Fach-/ Hochschulen im Inland.
Neben dem bisherigen Schwerpunkt in den Geistes-, Sozial-, Kunst- und Kulturwissenschaften ist die Stiftung besonders an Studierenden der Wirtschafts-, Rechts-, Ingenieur- und Naturwissenschaften, der Mathematik und des Journalismus interessiert.
Von den Stipendiaten/-innen werden hervorragende Studien- bzw. wissenschaftliche Leistungen, gesellschaftliches Engagement und politisches Interesse erwartet sowie eine aktive Auseinandersetzung mit den Grundwerten der Stiftung: Ökologie und Nachhaltigkeit, Demokratie und Menschenrechte, Selbstbestimmung und Gerechtigkeit.
Verschiedene Kriterien sind für die Aufnahmeentscheidungen der HBS besonders relevant:
- besondere Förderung von Frauen, vor allem in jenen Fächern, in denen sie bisher unterrepräsentiert sind
- Unterstützung Studierender und Promovierender mit Migrationshintergrund
- Förderung von Bewerbern/-innen aus nicht akademischem Elternhaus
- Ermunterung Studierender mit körperlichen Beeinträchtigungen, sich bei der HBS zu bewerben
- Familienfreundlichkeit: Studierende und Promovierend mit Kindern sind willkommen; die HBS unterstützt sie finanziell und ideell
Gefördert werden Persönlichkeiten, die
- politisch engagiert und interessiert sind;
- sich mit den Schwerpunkten der Heinrich-Böll-Stiftung und mit grünen Ideen auseinandersetzen;
- leistungsorientiert und ambitioniert sind;
- neugierig, originell und unabhängig im Denken sind;
- Teamgeist mitbringen; kommunikativ und konfliktfähig sind;
- in ihrer Zukunftsplanung zielorientiert sind;
- (selbst-)reflexiv und (selbst-)kritisch sind;
- sozial eingestellt sind sowie geschlechterdemokratische und interkulturelle Kompetenzen mitbringen;
- international orientiert sind
Weitere Informationen:
Informationen zum Studienstipendium
Informationen zum Promotionsstipendium
FAQ Bewerbungsverfahren
FAQ Bewerbungsvoraussetzungen
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Stipendienberatung der Universität Trier:
Dr. Agnes Schindler & Tara Partetzke, M.Sc.
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Kurzzeitstipendium zur Vorbereitung eines Qualifizierungsvorhabens in der Postdoc-Phase
Jetzt noch bis zum 15. September 2025 bewerben!
Kurzzeitstipendium für Postdocs
Das Forschungsreferat schreibt für das Jahr 2025 aus Mitteln der Forschungsinitiative Rheinland-Pfalz ein Stipendium zur Vorbereitung eines Qualifizierungsvorhabens in der Postdoc-Phase an der Universität Trier aus. Vorrangiges Ziel des Stipendienprogrammes ist es, hervorragenden Postdocs die Ausarbeitung eines Exposés zur Antragstellung bei forschungsfördernden Institutionen zu ermöglichen.
Bewerbungsfrist: 15. September 2025
Laufzeit: sechs Monate
Weitere Informationen finden Sie hier!
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Stipendienberatung der Universität Trier:
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Kurzzeit-Abschluss-Stipendien für Promovierende
Jetzt noch bis zum 15. September 2025 bewerben!
Das Forschungsreferat vergibt für das Jahr 2025 aus Mitteln der Stipendienstiftung Rheinland-Pfalz auf Vorschlag der Betreuer*in Kurzzeit-Abschluss-Stipendien an Promovierende.
Bitte beachten Sie die Änderung der Förderbedingungen:
Gefördert werden können Promovierende mit sehr guten Leistungen, die sich in der Fertigstellung ihrer Dissertationsschrift befinden oder im Förderungszeitraum ihre Abschlussprüfungen absolvieren werden. Besondere Berücksichtigung finden darüber hinaus besondere persönliche und familiäre Umstände, die den Abschluss der Promotion erschweren. Gesellschaftliches / ehrenamtliches Engagement, das auf längere Dauer angelegt ist und im Regelfall bereits mindestens seit einem Jahr ausgeübt wird, wird ebenfalls berücksichtigt. Das monatliche Stipendium beträgt 800 €.
Bewerbungsfrist: 15. September 2025
Laufzeit: drei Monate
Nähere Informationen finden Sie hier!
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Einstieg in die Promotion: Kurzzeitstipendium
Jetzt bis zum 15. September 2025 bewerben!
Das Forschungsreferat schreibt für 2025 aus Mitteln der Forschungsinitiative Rheinland-Pfalz und der Stipendienstiftung Rheinland-Pfalz Stipendien für die Anfangsphase der Promotion aus. Vorrangiges Ziel des Stipendienprogrammes ist es, hervorragenden Absolventinnen und Absolventen von Master-, Diplom-, Magister- und Staatsexamensstudiengängen durch eine finanzielle Unterstützung die Vorbereitung eines Dissertationsvorhabens an der Universität Trier (Ausarbeitung eines Exposés zur Antragstellung bei forschungsfördernden Institutionen) zu ermöglichen.
Bewerbungsfrist: 15. September 2025
Laufzeit: sechs Monate
Weitere Informationen finden Sie hier!
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Dr. Agnes Schindler & Tara Partetzke, M.Sc.
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Studienförderung von Cochlear Family: Graeme Clark Stipendium
Bewerbungsschluss ist der 30. September 2025!
Das Graeme Clark Stipendium wurde 2002 zu Ehren von Professor Graeme Clark ins Leben gerufen und wird jährlich an Cochlear™ Nucleus® CI-Träger vergeben. Es unterstützt Studierende finanziell bei ihren Studien- und Lebenshaltungskosten an einer anerkannten deutschen Hochschule. Voraussetzung für die Bewerbung ist, dass der Bewerber Mitglied der deutschen Cochlear Family ist, das Cochlear Nucleus CI trägt und mindestens zwei Semester im aktuellen Studium eingeschrieben ist. Die Förderung beträgt insgesamt 5.000 Euro und wird über zwei Jahre in Teilbeträgen ausgezahlt. Bewerbungen müssen bis zum 30. September eines jeden Jahres eingereicht werden.
Weitere Informationen
Informationen zum Greame Clark Stipendium
Informationsbroschüre zum Graeme Clark Stipendium inkl. Bewerbungsbedingungen und -formular
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Dr. Agnes Schindler & Tara Partetzke, M.Sc.
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Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerkes: Promotionsstipendien
Die Bewerbungsfrist endet am 30. September 2025!
Zum 30. September 2025 endet die nächste Frist zur Bewerbung um ein Promotionsstipendium des Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerkes (ELES). Promotionsstipendien werden für die Regelförderdauer von zwei Jahren vergeben und können in begründeten Einzelfällen um zweimal sechs Monate verlängert werden.
Das Ziel von ELES ist es, Jüdinnen und Juden finanziell und ideell zu fördern, die über die eigenen Fachkenntnisse hinaus gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein und Dialogfähigkeit beweisen und damit zu denjenigen gehören, die die Zukunft aktiv mitgestalten. Neben hervorragenden universitären- und Forschungsleistungen wird von den Stipendiat*innen deswegen auch gesellschaftliches Engagement in jüdischen Gemeinden, im sozialen Bereich, in der Jugendarbeit, in studentischen Organisationen oder im gesellschaftlichen Umfeld erwartet.
Formale Kriterien:
- Gefördert werden können fachlich ausgewiesene jüdische Promovierende in allen Themenbereichen und allen Disziplinen (außer Medizin). Nichtjüdische Promovierende können sich mit Forschungsprojekten bewerben, die jüdische Themen zum Inhalt haben.
- Zulassung zur Promotion an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland und – bei deutscher Staatsbürgerschaft – in einem EU-Mitgliedsstaat oder in der Schweiz. Die Promotion kann in begründeten Fällen auch an einer außereuropäischen Hochschule gefördert werden.
- Die Bewerbung um Aufnahme in die Promovierendenförderung sollte in der Anfangsphase der Erarbeitung der Dissertation erfolgen.
- Wir erwarten Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2.
Weitere Informationen
Webseite
Informationen zum Promovierendenförderung
Informationen zur Bewerbung
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Avicenna-Studienwerk: Studien- und Promotionsstipendien
Noch bis zum 1. Oktober 2025 auf Studien- und Promotionsstipendien bewerben!
Am 01. Oktober 2025 endet die nächste Bewerbungsfrist für Studien- und Promotionsförderungen des Avicenna-Studienwerkes. Bewerben können sich Studierende und Promovierende mit muslimischer Konfessionszugehörigkeit (in begründeten Ausnahmefällen können auch nichtmuslimische Bewerber*innen in die Förderung aufgenommen werden).
Weitere formale Kriterien sind:
- Immatrikulation bzw. Zulassung zur Promotion an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule.
- Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes oder der Status eines Bildungsinländers/einer Bildungsinländerin im Sinne des §8 BAföG.
- Studierende haben zum Zeitpunkt der Bewerbung noch mindestens 5 Semester Regelstudienzeit (ggf. inkl. Master) zu absolvieren. Nach dem Bachelor-Abschluss ist eine Bewerbung nicht mehr möglich. Promovierende müssen sich zum Zeitpunkt der Bewerbung in der Anfangszeit ihrer Promotion befinden.
- Wiederbewerbung: Um sich erneut bewerben zu können, muss nach der letzten Bewerbung mindestens ein Jahr verstrichen sein.
- überdurchschnittliche schulische/akademische Leistungen
- soziales Engagement
- eine überzeugende Begründung für die Bewerbung beim Avicenna-Studienwerk
Weitere Informationen:
Webseite
Weitere Informationen zur Bewerbung
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Rosa-Luxemburg-Stiftung: Studien- und Promotionsstipendien
Noch bis zum 1. Oktober 2025 können sich Studierende und Promovierend bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung bewerben!
Bis zum 1. Oktober 2025 können sich interessierte Studierende und Promovierende noch auf Stipendien der Rosa-Luxemburg-Stiftung bewerben.
Die Rosa-Luxemburg-Stiftung ist eine politische Bildungseinrichtung und steht der Partei DIE LINKE nahe. Ihr Ziel ist es, durch politische Bildung zu Demokratie, sozialer Gerechtigkeit und Solidarität sowie zum Ausgleich sozialer, geschlechts- oder ethnisch bedingter Benachteiligung beizutragen. Diese Werte bilden die Grundlage der Studien- und Promotionsförderung des Studienwerks der Rosa-Luxemburg-Stiftung.
Aktuell erhalten über 1000 Studierende und Promovierende ein Stipendium. Jährlich werden ca.150 Stipendiaten/-innen neu in die Förderung aufgenommen.
Weitere Informationen:
Webseite der RLS
Informationen zur Bewerbung
FAQ für Studierende
FAQ für Promovierende
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Friedrich-Naumann-Stiftung: Studien- und Promotionsstipendien
Noch bis zum 31. Oktober 2025 für Studien- und Promotionsstipendien bewerben!
Die nächste Frist zur Bewerbung auf Studien- und Promotionsstipendien der Friedrich-Naumann-Stiftung endet am 31. Oktober 2025.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten der Friedrich-Naumann-Stiftung sind "Botschafter der Freiheit", die sich aktiv in gesellschaftliche Belange einbringen. Materielle und ideelle Förderung haben dabei denselben Stellenwert. Das Stipendium sichert nicht nur die materiellen Rahmenbedingungen. Die Teilnahme an Bildungsaktivitäten, aktives Engagement für die Stipendiatenschaft und das Einbringen von Ideen und Beiträgen in die Stiftungsarbeit erfüllen die ideelle Förderung mit Leben.
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten:
Webseite der FNS
Studierendenförderung
Promovierendenförderung
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Friedrich-Ebert-Stiftung: Studienstipendien für Studienanfänger/-innen (im Bachelor oder Master)
Noch bis zum 31. Oktober 2025 können sich Studierende auf ein Stipendium bewerben.
Noch bis zum 31. Oktober 2025 können sich Studienanfänger/-innen im Bachelor (vor oder zu Beginn des ersten Hochschulsemesters), sowie Deutsche und Bildungsinländer/-innen im Masterstudiengang (vor oder zu Beginn des ersten Semesters des Masterstudiums) sowie Geflüchtete für ein Studienstipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung bewerben.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- gesellschaftspolitisches Engagement und Identifikation mit den Werten der Sozialen Demokratie
- überdurchschnittliche Leistungen in Schule und Studium
- Persönlichkeit - die FES sucht Bewerber/-innen, die Folgendes mitbringen: politisches Denken, Wissensdrang, Toleranz und Offenheit, Teamorientierung, Kritikfähigkeit, Selbstreflexion
Weitere Informationen:
Webseite
Informationen zur Bewerbung
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Wüstenrot Stiftung: Promotionsstipendium
Noch bis zum 1. November 2025 auf ein Promotionsstipendium der Wüstenrot Stiftung bewerben!
Die Bewerbungsfrist für ein Promotionsstipendium der Wüstenrot Stiftung endet am 1. November 2025!
Wer ist angesprochen?
Das Stipendienprogramm der Wüstenrot Stiftung ist offen für Promovierende aus allen Disziplinen. Der thematische Fokus des Dissertationsvorhabens muss sich an den Schwerpunkten der Arbeit der Wüstenrot Stiftung orientieren. Hierzu gehören insbesondere folgende Themenfelder:
- Denkmalpflege und -vermittlung
- Architektur und Städtebau im 20. und 21. Jahrhundert
- Nachhaltige Entwicklung von Stadt und Land
- Stadt- und Wohnsoziologie
- Stadt-, Regional- und Landesplanung
Ausdrücklich erwünscht sind Forschungsvorhaben, die interdisziplinär angelegt sind und Querschnittsthemen aus den oben genannten Themenfeldern bearbeiten. Berücksichtigt werden Bewerber:innen,
- die ihre Promotion an einer Hochschule in Deutschland angemeldet haben;
- deren Dissertationsvorhaben einen wissenschaftlich relevanten Gegenstand untersuchen und ein überdurchschnittliches Ergebnis erwarten lassen;
- die zum Zeitpunkt ihres zur Promotion berechtigenden Hochschulabschlusses das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.Angerechnet werden zweiter Bildungsweg, Kindererziehung, Wehr- oder Zivildienst, Berufspraxis und andere besondere Lebensumstände.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderdauer beträgt zwei Jahre. Sie kann einmalig um bis zu zwölf Monate verlängert werden, wenn besondere fachliche oder persönliche Gründe vorliegen. Das Stipendium setzt sich zusammen aus:
- dem Grundbetrag in Höhe von EUR 1.400 mtl., zuzüglich eines Sach- und Reisekostenzuschlages in Höhe von EUR 150 mtl.
- einem Familienzuschlag, wenn ein oder mehrere Kinder zu versorgen sind:
- bei einem Kind max. EUR 300 mtl.
- bei zwei Kindern insgesamt max. EUR 400 mtl.
- bei drei und mehr Kindern insgesamt max. EUR 500 mtl.
Ein Druckkostenzuschuss ist nach Einzelfallentscheidung möglich.
Weitere Informationen:
Webseite
Informationen zu Promotionsstipendien
FAQ für Promovierende
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Stipendienberatung der Universität Trier:
Dr. Agnes Schindler & Tara Partetzke, M.Sc.
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Fulbright Germany: Stipendien für Doktoranden
Jetzt noch bis zum 1. November 2025 bewerben!
Chancen für Nachwuchswissenschaftler*innen: Vernetzen Sie sich mit der Forschung in den USA!
Die Deutsch-Amerikanische Fulbright-Kommission unterstützt mit diesem Programm junge Forschende, die im Rahmen ihrer Dissertation ein Forschungsprojekt an einer Hochschule oder einer wissenschaftlichen Einrichtung in den USA durchführen möchten.
Bis zum 1. November 2025 können sich deutsche Doktorand*innen aller Fachrichtungen bei Fulbright Germany für ein Forschungsstipendium bewerben. Gefördert werden vier- bis sechsmonatige Forschungsprojekte an einer U.S.-Hochschule.
Das Stipendium finanziert Unterhaltskosten von 1.700 Euro/Monat, die transatlantische Reise und eine Kranken-/Unfallversicherung. Das Fulbright J-1 Visum ist kostenlos, und für sonstige Nebenkosten kommt eine Pauschale von 300 Euro auf.
Weitere Informationen:
Webseite
Für Rückfragen steht Ihnen Annina Kull unter doktorandenfulbrightde gerne zur Verfügung.
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Friedrich-Ebert-Stiftung: Studienstipendien für Ausländer*innen
Eine Bewerbung für die Studienförderung ist jederzeit möglich!
Jederzeit können sich ausländische Studierende für ein Studienstipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung bewerben. Bitte beachten Sie die möglichen Zeiträume der Bewerbung in Ihrem Studienverlauf:
- Bachelorstudierende/Studierende mit Ziel Staatsexamen: nach dem 1. Semester und spät. bis 3 Semester vor Ende der Regelstudienzeit
- Masterstudierende: vor oder zu Beginn des ersten Semesters des Masterstudiums
Bewerbungsvoraussetzungen:
- gesellschaftspolitisches Engagement und Identifikation mit den Werten der Sozialen Demokratie
- überdurchschnittliche Leistungen in Schule und Studium
- Persönlichkeit - die FES sucht Bewerber*innen, die Folgendes mitbringen: politisches Denken, Wissensdrang, Toleranz und Offenheit, Teamorientierung, Kritikfähigkeit, Selbstreflexion
Weitere Informationen:
Webseite der FES
Informationen zur Bewerbung
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Friedrich-Ebert-Stiftung: Promotionsstipendien
Eine Bewerbung für die Promotionsförderung ist jederzeit möglich!
Jederzeit können sich Promovierende für ein Promotionsstipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung bewerben. Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung nur bis ca. 2 Jahre vor Abgabe der Promotion möglich ist.
Bewerbung:
Bewerben können sich alle, die zur Promotion an einer deutschen Hochschule ohne weitere Auflagen zugelassen sind – mit Ausnahme des Fachbereichs Medizin.
Weitere Informationen:
Webseite der FES
Bewerbungsinformationen
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Dissertation Plus-Stipendium der Claussen Simon Stifung
Eine Bewerbung für die Promotionsförderung ist jederzeit möglich!
Persönlich und wissenschaftlich gewinnbringende Promotionsprojekte sind abhängig von vielen Faktoren. Dazu zählt auch eine gute, dialogorientierte und engagiert gelebte Beziehung zwischen DoktorandIn und BetreuerIn. Mit dem Förderprogramm Dissertation Plus begleitet und fördert die Claussen-Simon-Stiftung ausgewählte, zur Anfertigung von Dissertationsschriften initiierte Beziehungen zwischen ProfessorenInnen und DoktorandInnen. Die Stiftung möchte systematisch dazu beitragen, die Bedingungen solcher Beziehungen im Interesse hervorragender Forschungsergebnisse positiv zu beeinflussen.
Die Claussen-Simon-Stiftung bietet den Beteiligten einen festen Rahmen für das Verfassen einer Betreuungsvereinbarung und ermöglicht ihnen, die Qualität der Zusammenarbeit über ein einfaches Monitoring-System beiderseitig zu reflektieren. Die BetreuerInnen signalisieren ihr verbindliches Interesse an herausragender Forschungsleistung und am wissenschaftlichen Erfolg ihrer DoktorandInnen. Die StipendiatenInnen im Programm erhalten darüber hinaus finanzielle Förderung.
Die StipendiatInnen sind außerdem eingeladen, aktiv dem ideellen Förderangeboten teilzunehmen. Dazu zählen ein Workshop-Programm, das jährliche StipendiatInnen-Treffen und zahlreiche Netzwerkveranstaltungen, auf denen sich die Geförderten über die Grenzen der Förderprogramme und Disziplinen hinweg austauschen können.
Ein Dissertation Plus-Stipendium wird in der Regel für zwei Jahre gewährt. Die Geförderten können eine Verlängerung um ein weiteres Jahr sechs Monate vor Ende des zweiten Förderjahres beantragen.
Weitere Informationen
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Auslandsstipendien für Promovierende
Jetzt über Fördermöglichkeiten für Auslandsaufenthalte informieren!
Hier finden Sie Informationen über die Stipendienprogramme für Promovierende des DAAD.
Bitte beachten Sie zusätzlich die wichtigen Stipendienhinweise!
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Stipendium für Auslandpraktika für Lehramtsabsolventen
Mit der Förderung 'Lehramt.International' des DAAD 6-12 Monate ins Ausland.
Absolventinnen und Absolventen von Lehramtsstudiengängen (Master oder Staatsexamen) aller Fächerkombinationen und aller Schulformen können sich vor dem Ausbildungsteil Referendariat, d.h. nach dem Masterabschluss bzw. zwischen dem ersten und zweiten Staatsexamen, für ein Stipendium für ein Auslandspraktikum bewerben.
Stipendiaten erhalten im Programm „Auslandspraktika für Lehramtsabsolventen" eine Förderung für 6-12-monatige Praktika an schulischen und Hochschuleinrichtungen im Ausland.
Voraussetzungen:
Ein selbstorganisierter Praktikumsplatz muss nachgewiesen werden.
Das Abschlusszeugnis des 1. Staatsexamens oder der Nachweis des Masters im Bereich Lehramt muss spätestens bis Stipendienbeginn eingereicht werden.
Der Masterabschluss bzw. das Staatsexamen sollten zum Zeitpunkt der Bewerbung in der Regel nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Weitere Informationen
Programm 'Lehramt.International' des DAAD
Ansprechpartner an der Universität Trier: International Office (Stefanie Morgen)
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